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Aktenplan oder Aktenpläne der Stadt Dinslaken

Aktenplan der Stadt Dinslaken oder ersatzweise die einzelnen Aktenpläne der verschiedenen Stellen oder Organisationseinheiten der Stadt Dinslaken, aus dem oder aus denen sich vorzugsweise die entsprechend den von der Stadt Dinslaken wahrzunehmenden Aufgaben zu vergebenden Aktenzeichen sowie die jeweils zuständigen Dienststellen, Organisationseinheiten, Sachbearbeitungen oder sonstigen Fundstellen ergeben (auch Aktenpläne im Sinne von Paragraph 12 IFG NRW)

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  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dinslaken Details
Von
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Betreff
Aktenplan oder Aktenpläne der Stadt Dinslaken [#228784]
Datum
24. September 2021 02:21
An
Kommunalverwaltung Dinslaken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenplan der Stadt Dinslaken oder ersatzweise die einzelnen Aktenpläne der verschiedenen Stellen oder Organisationseinheiten der Stadt Dinslaken, aus dem oder aus denen sich vorzugsweise die entsprechend den von der Stadt Dinslaken wahrzunehmenden Aufgaben zu vergebenden Aktenzeichen sowie die jeweils zuständigen Dienststellen, Organisationseinheiten, Sachbearbeitungen oder sonstigen Fundstellen ergeben (auch Aktenpläne im Sinne von Paragraph 12 IFG NRW)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 228784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228784/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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