Aktenplan und Organigramm

Anfrage an: Stadt Bad Saulgau

Aktenplan und Organigramm

Falls diese auf Ihrer Webseite vorhanden sind, genügt mir auch der Link darauf.
Sind sie nicht auf der Webseite vorhanden, rege ich an, diese dort zu hinterlegen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenplan und Organigramm Falls d…
An Stadt Bad Saulgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan und Organigramm [#289455]
Datum
3. Oktober 2023 11:25
An
Stadt Bad Saulgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenplan und Organigramm Falls diese auf Ihrer Webseite vorhanden sind, genügt mir auch der Link darauf. Sind sie nicht auf der Webseite vorhanden, rege ich an, diese dort zu hinterlegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289455/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan und Organigramm“ vom 03.10.2023 (#289455) wurde von Ihne…
An Stadt Bad Saulgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenplan und Organigramm [#289455]
Datum
7. November 2023 23:09
An
Stadt Bad Saulgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan und Organigramm“ vom 03.10.2023 (#289455) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Bad Saulgau
Orga und Aktenplan Sehr << Antragsteller:in >> die Organisation können Sie unserer Homepage unter http…
Von
Stadt Bad Saulgau
Betreff
Orga und Aktenplan
Datum
9. November 2023 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Organisation können Sie unserer Homepage unter https://www.bad-saulgau.de/de/rathaus/aemter/aemter.php entnehmen. Wir verwenden den Aktenplan Baden-Württembergs aus den 90-er Jahren, dieser ist allerdings zu umfangreich, um ihn zu versenden/ auf die Hompage zu stellen. Zudem verwenden wir den Aktenplan in Verbindung mit einem elektronischen Datenablagesystem, hier bestehen entsprechende Urheberrechte. https://www.leo-bw.de/web/guest/detail/-/Detail/details/DOKUMENT/wlbblb_labi/2716064/Landeseinheitlicher%20Aktenplan%20Baden-W%C3%BCrttemberg%20%20Registraturordnung%20Aktenplan%20Querschnittsaufgaben%20Rahmenaktenplan%20Facha Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Orga und Aktenplan [#289455] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Antwort! Die Größe des Ak…
An Stadt Bad Saulgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Orga und Aktenplan [#289455]
Datum
21. November 2023 20:09
An
Stadt Bad Saulgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Antwort! Die Größe des Aktenplans stellt kein Problem dar. Sie können größere Dateien einfach hier hochladen: https://fragdenstaat.de/a/289455/ Aus Ihrer Antwort kann ich leider nicht genau entnehmen, ob Sie den von Ihnen erwähnten Aktenplan aus den 90er-Jahren einsetzen oder einen anderen aus Ihrem elektronischen Datenablagesystem. Weiterhin ist der Verweis auf das Urheberrecht unklar. Ihrer Formulierung entnehme ich, dass der Aktenplan gemäß § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genießt aber in Verbindung mit Ihrem Datenablagesystem ein verbundenes Werk darstellt, an welchem, durch wen auch immer, Urheberrechte bestehen. Dies ist jedoch nach § 9 UrhG nicht möglich, da ein verbundenes Werk nur entstehen kann, wenn alle beteiligten Werke urheberrechtlich geschützt sind. Des Weiteren steht das Urheberrecht dem Informationsanspruch nicht grundsätzlich entgegen. Ich möchte Sie daher bitten, meinem Antrag nach nachzukommen und mir den Aktenplan zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289455/

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Stadt Bad Saulgau
WG: Orga und Aktenplan [#289455] Sehr << Antragsteller:in >> da Sie die gebundenen Ausgaben des Akten…
Von
Stadt Bad Saulgau
Betreff
WG: Orga und Aktenplan [#289455]
Datum
28. November 2023 09:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> da Sie die gebundenen Ausgaben des Aktenplans offensichtlich nicht ausreichend finden, möchte ich im Vorfeld mitteilen, dass der Aktenplan nicht ohne entsprechenden Aufwand aus dem System exportierbar ist , daher kann hier nur händisch eingegriffen werden. Den entsprechenden Aufwand würden wir Ihnen gemäß unserer Verwaltungsgebührenordnung dann in Rechnung stellen, diese finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht auf unserer Homepage. Icvh gehe derzeit von rund 5 – 6 Stunden Aufwand aus, wenn die Akten bis ins einzelne Detail dargestellt werden müssten. Damit Sie ggf. Ihren Bedarf einschränken können anbei die Grobübersicht. [cid:image001.png@01DA21DB.99E691B0] Ich bitte um Bestätigung der Übernahme der Kosten. Mit freundlichen Grüßen