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Aktenplan

In §11(2) IFG heißt es: "Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen."
Die Angaben auf der Website des Bundeamtes erfüllen diese gesetzliche Forderung nicht in der notwendigen Klarheit.
Ich bitte um Kopien des Organisatinosplans und des Aktenplans.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage ist harmlos und müsste keineswegs abgelehnt werden. Sie gefährdet das BfV nicht. Was ist da zu verbergen? Hat das Amt vielleicht keine ordentliche Aktenablage? Das wäre eine Erklärung für die jüngsten Pannen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juli 2012
  • Frist
    7. August 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan
Datum
5. Juli 2012 19:09
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In §11(2) IFG heißt es: "Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen." Die Angaben auf der Website des Bundeamtes erfüllen diese gesetzliche Forderung nicht in der notwendigen Klarheit. Ich bitte um Kopien des Organisatinosplans und des Aktenplans.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Verfassungsschutz
Aktenplan
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Aktenplan
Datum
12. Juli 2012
Status
Anfrage abgelehnt
890,7 KB
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