Aktenpläne des RBKs

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Alle Aktenpläne des Rheinisch-Bergischen Kreises, am Besten in maschinenlesbarer Form

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie ausdrücklich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Dezember 2017
  • Frist
    3. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    162,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Bergischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenpläne des RBKs [#25857]
Datum
31. Dezember 2017 16:15
An
Rheinisch-Bergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Aktenpläne des Rheinisch-Bergischen Kreises, am Besten in maschinenlesbarer Form Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie ausdrücklich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rheinisch-Bergischer Kreis
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 31.12.2017 Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 31.12.2017 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 31.12.2017
Datum
11. Januar 2018 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,8 KB


Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 31.12.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit der oben genannten Anfrage baten Sie um Übersendung der Aktenpläne des Rheinisch-Bergischen Kreises. Diesbezüglich teile ich mit, dass ein zentraler Aktenplan nicht existiert. Insoweit bitte ich darum, Ihr Informationsbegehren im Hinblick auf die für Sie interessanten Ämter zu konkretisieren. Für die Erteilung der schriftlichen Auskunft fallen gemäß der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) Gebühren an. Der Gebührenrahmen richtet sich nach der Gebührenstelle 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW. Die Gebührenhöhe liegt hierbei zwischen 10 und 500 Euro. Für die Beantwortung der Frage muss eine aufwändige Recherche im Haus durchgeführt werden. Hier wäre jede einzelne Organisationseinheit mit der Bitte um Auskunft über das Vorhandensein sowie um Übersendung der internen Aktenpläne anzuschreiben. Die entsprechenden Auskünfte wären auszuwerten und zusammenzustellen. Nach meiner aktuellen Einschätzung wären dementsprechend mindestens zwei Stunden an Aufwand zu veranschlagen. Der Gebührensatz pro Stunde für die Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals höherer Dienst, beträgt 81 Euro gemäß Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 8. August 2016. Es ist also mit einem Kostenaufwand von mindestens 162 Euro zu rechnen. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag bestimmte Ämter beschränkt werden soll. Zudem bitte ich zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Identitätsfeststellung um Übermittlung einer ladungsfähigen Anschrift, die sich ihrer oben genannten E-Mail nicht entnehmen lässt. Im Auftrag