Aktenübersicht bzgl. der geplanten Videoüberwachung in Mannheim
Anfrage an:
Stadt Mannheim
Im Sinne von § 11, Abs. 1, Nr. 1 und Nr. 2 LIFG:
Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen, und Organisations- und Aktenpläne (ohne Angabe personenbezogener Daten), welche zur Veröffentlichung geeignete amtliche Informationen enthalten.
Hier ausdrücklich nur die geplante Videoüberwachung betreffend und zum Stichtag 30.07.2018.
Information nicht vorhanden
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Datum30. Juli 2018
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29. August 2018
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