Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten

Anfrage an: Personalamt Hamburg

eine Übersicht Ihres Aktenverzeichnisses [= Auszug aus dem Aktenverzeichnis] im Personalamt, welches sich auf studentische Beschäftigte an Hochschulen bezieht, was insbesondere folgenden Bereiche wäre:

- studentische und wissenschaftsliche Hilfskräfte
- Unterrichtstutor:innen (studentische und akademische Unterrichtstutor*innen)
- studentische Angestellte, die nach TV-L vergütet werden.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Falls weitere Selektionsoperanden, wie bespielsweise Art der Akte (z.B. E-Akte geführt seit 2014) und/oder Papierakte (z.B. geführt bis 2013), zeitliche Einschränkung (z.B. 01.01.201X-20.11.21) etc. möglich sind, würde ich mich über eine Beratung freuen. Dann könnte ich mir vorstellen, die Anfrage weiter einzuschränken bzw. zu präzisieren, damit eine Suchraumreduktion möglich ist und der Verwaltungsaufwand sinkt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2021
  • Frist
    26. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Personalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
20. November 2021 19:53
An
Personalamt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
eine Übersicht Ihres Aktenverzeichnisses [= Auszug aus dem Aktenverzeichnis] im Personalamt, welches sich auf studentische Beschäftigte an Hochschulen bezieht, was insbesondere folgenden Bereiche wäre: - studentische und wissenschaftsliche Hilfskräfte - Unterrichtstutor:innen (studentische und akademische Unterrichtstutor*innen) - studentische Angestellte, die nach TV-L vergütet werden. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Falls weitere Selektionsoperanden, wie bespielsweise Art der Akte (z.B. E-Akte geführt seit 2014) und/oder Papierakte (z.B. geführt bis 2013), zeitliche Einschränkung (z.B. 01.01.201X-20.11.21) etc. möglich sind, würde ich mich über eine Beratung freuen. Dann könnte ich mir vorstellen, die Anfrage weiter einzuschränken bzw. zu präzisieren, damit eine Suchraumreduktion möglich ist und der Verwaltungsaufwand sinkt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233382/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Personalamt Hamburg
Sehr Antragsteller/in das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG. Die weitere…
Von
Personalamt Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung - Anfrage zu Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
22. November 2021 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG. Die weitere Bearbeitung wird im zuständigen Referat erfolgen. Nach § 13 Abs. 6 HmbTG unterliegen Auskünfte nach dem HmbTG der Gebührenpflicht. Grundlage hierfür ist Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der begehrten Informationen und dem personellen Aufwand. Der Höchstsatz beträgt 500 €. Eine Einschätzung über die Höhe in diesem Ersuchen kann derzeit noch nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung auf meine Anfrage. Falls Gebü…
An Personalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Anfrage zu Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
22. November 2021 15:34
An
Personalamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
schreiben.pdf
188,4 KB
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung auf meine Anfrage. Falls Gebühren bei dieser Anfrage entstehen sollten, so beantrage ich eine Befreiuung von den Gebühren. Die Gründe können Sie dem Schreiben im Anhang entnehmen. Falls Sie weitere Informationen oder Dokumente von mir brauchen, dann lassen Sie mich das gerne wissen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - schreiben.pdf Anfragenr: 233382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233382/
Personalamt Hamburg
Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie die gewünschte Auskunft auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Tra…
Von
Personalamt Hamburg
Betreff
Auskunft nach dem HmbTG: Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
15. Dezember 2021 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie die gewünschte Auskunft auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Die Auskunft ist für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ganz herzlich möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Kolleg:innen für die schnelle Bea…
An Personalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem HmbTG: Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
15. Dezember 2021 18:06
An
Personalamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ganz herzlich möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Kolleg:innen für die schnelle Bearbeitung und den sehr guten Service bedanken. Machen Sie und Ihre Kolleg:innen bitte weiter so. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233382/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bei der Durchsicht der Unterlagen ist mir etwas aufgefallen. Bei den Akten 121.10-1…
An Personalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem HmbTG: Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
23. Dezember 2021 00:02
An
Personalamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei der Durchsicht der Unterlagen ist mir etwas aufgefallen. Bei den Akten 121.10-12/5* [Wissenschaftliche Hilfskräfte] und 121.10-12/6* [Studentische Hilfskräfte] das Sternchen aufgefallen. Laut Legende heißt dies, dass es unvollständig ist. Bedeutet dies, dass bei 121.10-12/5* und 121.10-12/6* nur die Akten aus dem Aktenverzeichnis angezeigt werden, die dem Suchkriterium entsprechen oder wie habe ich das Sternchen zu verstehen? Falls nicht alle Akten aus dem Aktenverzeichnis 121.10-12/5* und 121.10-12/6* aufgelistet sind, können Sie mir diese bitte nachreichen? In diesem Fall würde ich dies als Zweitantrag bzw. Folgeantrag betrachten, sodass die Monatsfrist am 24.01.2022 enden würde. Wegen der Weihnachtszeit inkl. Urlaubszeit - auch bei einem Irrtum durch meine Person - würde es mir völlig ausreichen, wenn Sie mir Anfang nächsten Jahres eine Rückmeldung geben könnten. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kolleg:innen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233382/
Personalamt Hamburg
Sehr Antragsteller/in das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG. Die weiter…
Von
Personalamt Hamburg
Betreff
AW: Auskunft nach dem HmbTG: Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
23. Dezember 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
4,7 KB


Sehr Antragsteller/in das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG. Die weitere Bearbeitung wird im zuständigen Referat erfolgen. Nach § 13 Abs. 6 HmbTG unterliegen Auskünfte nach dem HmbTG der Gebührenpflicht. Grundlage hierfür ist Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der begehrten Informationen und dem personellen Aufwand. Der Höchstsatz beträgt 500 €. Eine Einschätzung über die Höhe in diesem Ersuchen kann derzeit noch nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Personalamt Hamburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. In den als unvollständig gekennzeichneten Aktengruppen des Ak…
Von
Personalamt Hamburg
Betreff
Auskunft nach dem HmbTG: Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
6. Januar 2022 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
4,7 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. In den als unvollständig gekennzeichneten Aktengruppen des Aktenverzeichnisses sind noch nicht alle Papierakten vollständig eingepflegt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Akten, die älter als 10 Jahre sind. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die Auskunftspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nur auf vorhandene Informationen bezieht. Eine Ergänzung des Aktenverzeichnisses um Akten, die bisher noch nicht darin eingepflegt werden konnten, kann auf der Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes folglich nicht verlangt werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> für die verspätete Rückmeldung möchte ich mich erst mal entschuldigen. Eine kleine…
An Personalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem HmbTG: Aktenübersicht im Personalamt zu studentischen Beschäftigten [#233382]
Datum
17. Januar 2022 12:36
An
Personalamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für die verspätete Rückmeldung möchte ich mich erst mal entschuldigen. Eine kleine Anmerkung meinerseits: Es muss noch ein "altes" Aktenverzeichnis geben, wo alle Papierakten aufgzeichnet sind - unabhängig davon, ob bestimmte Akten oder Aktenverzeichnisse bereits digitalisiert wurden oder auch nicht. Ansonsten hätten Sie keine Kenntnis über vorhandene oder nicht vorhandene Akten, was ein klarer Verstoß gegen die Rechtsvorschriften wäre. Denn wenn es diese Information gäbe, wie ich diese beschreibe, dann ist diese ebenfalls vom HmbTG als vorhandene amtliche Information zu werten und erfragbar. Ich möchte mich bei Ihnen und Ihren Kolleg:innen ganz herzlich bedanken, dass Sie auf meine Bitten noch mal überprüft und mir eine sehr nachvollziehbare Erklärung geliefert haben. Wegen Ihrer Ausführungen reicht mir das Aktenverzeichnis erstmal, welches Sie mir zur Verfügung gestellt haben, und würde auf weitere Anfragen hierzu verzichten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233382/