Aktenvermerke zu NSA-Selektoren von 2008

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die "Aktenvermerke, laut denen die sogenannte Fachaufsicht des deutschen Nachrichtendienstes schon 2008 darüber unterrichtet wurde, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) versuchte, über den BND auch europäische Firmen wie EADS oder Eurocopter auszuspionieren", wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-kanzleramt-soll-schon-frueh-vor-nsa-umtrieben-gewarnt-worden-sein-a-1030722.html

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  • Datum
    30. April 2015
  • Frist
    2. Juni 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Aktenv…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Aktenvermerke zu NSA-Selektoren von 2008 [#9601]
Datum
30. April 2015 13:10
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Aktenvermerke, laut denen die sogenannte Fachaufsicht des deutschen Nachrichtendienstes schon 2008 darüber unterrichtet wurde, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) versuchte, über den BND auch europäische Firmen wie EADS oder Eurocopter auszuspionieren", wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-kanzleramt-soll-schon-frueh-vor-nsa-umtrieben-gewarnt-worden-sein-a-1030722.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundeskanzleramt
Az: 13IFG - 02814 In 2015 NA 059 Sehr geehrte ich habe Ihre E-Mail vom 30. April 2015 erhalten. Sie beantragen da…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Az: 13IFG - 02814 In 2015 NA 059
Datum
20. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
145,2 KB
Sehr geehrte ich habe Ihre E-Mail vom 30. April 2015 erhalten. Sie beantragen darin auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu den Aktenvermerken laut denen die Fachaufsicht des BND schon 2008 darüber informiert wurde, dass die amerikanische National Security Agency über den BND versucht europäische Firmen wie EADS oder Eurocopter auszuspionieren. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung über diesen Zeitraum hinausgehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zur Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15,- und 500,— Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktenvermerke zu NSA-Selektoren von 2008&…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Aktenvermerke zu NSA-Selektoren von 2008 [#9601]
Datum
2. Juni 2015 11:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktenvermerke zu NSA-Selektoren von 2008" vom 30.04.2015 (#9601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 9601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
AZ 13IFG — 02814 ln 2015 NA 059 Sehr geehrte mit E-Mail vom 30. April 2015 beantragten Sie auf der Grundlage des …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
AZ 13IFG — 02814 ln 2015 NA 059
Datum
19. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
155,5 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 30. April 2015 beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu den „Aktenvermerken, laut denen die sogenannte Fachaufsicht des deutschen Nachrichtendienstes schon 2008 darüber informiert wurde, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) versuchte, über den BND auch europäische Firmen wie EADS oder Eurocopter auszuspionieren“. Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: I. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet Jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nur, wenn und soweit kein in §§ 3 ff. IFG normierter Ausnahmegrund oder ein ungeschriebener Ausnahmetatbestand greift. Der Anspruch auf Informationszugang ist auf bei der Behörde vorhandene Informationen beschränkt. In den Akten des Bundeskanzleramtes konnten keine einschlägigen Informationen im Sinne ihrer Anfrage ermittelt werden. Der Antrag ist daher abzulehnen. II. Die Kostenentscheidung folgt aus § 10 Abs. 1 IFG in Verbindung mit der lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen