Aktenverzeichnis Lichterfahrt

den Aktenverzeichnis bzgl. der Durchführung der Lichterfahrt 2023
Es gab dazu eine Pressemitteilung
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1071261

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Aktenverzeichnis b…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenverzeichnis Lichterfahrt [#293264]
Datum
24. November 2023 10:45
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Aktenverzeichnis bzgl. der Durchführung der Lichterfahrt 2023 Es gab dazu eine Pressemitteilung https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1071261
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293264/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Aktenverzeichnis Lichterfahrt [#293264]
Datum
24. November 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenverzeichnis Lichterfahrt“ vom 24.11.2023 (#293264) wurde von …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenverzeichnis Lichterfahrt [#293264]
Datum
31. Dezember 2023 14:18
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenverzeichnis Lichterfahrt“ vom 24.11.2023 (#293264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihr Antrag vom 24. November 2023 (Anfragenr.: 293264) Sehr << Antragsteller:in >> am 24. November 202…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ihr Antrag vom 24. November 2023 (Anfragenr.: 293264)
Datum
8. Januar 2024 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 24. November 2023 stellten Sie über den Webservice "fragdenstaat.de" beim Sächsischen Staatsministerium des Innern einen Antrag (Anfragenr.: 293264) auf Übermittlung des Aktenverzeichnisses bzgl. der Durchführung der Lichterfahrt 2023. Dabei bezogen Sie sich auf eine Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 23. November 2023. Ihren Antrag stützen Sie auf § 10 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG). Gemäß § 10 Abs. 2 Sächsisches Transparenzgesetz muss ein Antrag nach Sächsischem Transparenzgesetz Namen und Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten. Leider konnte Ihrem Antrag nicht die erforderliche Adresse entnommen werden. Sie werden daher gebeten, Ihre Postadresse nachzureichen! Bis zum Eingang bleibt Ihr Antrag unberücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 24. November 2023 (Anfragenr.: 293264) [#293264] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 24. November 2023 (Anfragenr.: 293264) [#293264]
Datum
8. Januar 2024 13:15
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. In der Fußzeile der Mail ist meine Postanschrift enthalten Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293264/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihr Antrag vom 24. November 2023 (Anfragenr.: 293264) Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme au…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ihr Antrag vom 24. November 2023 (Anfragenr.: 293264)
Datum
11. Januar 2024 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 24. November 2023 und der darin erbetenen Information eines "Aktenverzeichnisses bzgl. der Durchführung der Lichterfahrt 2023" mit Verweis auf die Lichterfahrt in der Region Annaberg vom 25. November 2023, möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Die "Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Führung von Akten (VwV Aktenführung)" vom 31. Mai 2013 (abrufbar unter: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12824-VwV-Aktenfuehrung#romV) regelt die Bearbeitung, Aufbewahrung und Aussonderung von physischen und elektronischen Akten, Vorgängen und Dokumenten. Mit ihr werden Mindeststandards für die Aktenführung innerhalb der Landesverwaltung vorgegeben. Sie gilt grundsätzlich für die Behörden des Freistaates Sachsen und alle sonstigen staatlichen Einrichtungen, mithin auch für das Sächsische Staatsministerium des Innern. Nach Ziffer II Nr. 8 der VwV Aktenführung ist ein Aktenverzeichnis eine Übersicht über alle Akten der Dienststelle nach der Ordnung des Aktenbestandes. Den Rahmen für die Ordnung der Akten bildet der Landeseinheitliche Aktenplan des Freistaates Sachsen (LEAP). Der LEAP des Freistaates Sachsen ist bereits auf "Frag den Staat" veröffentlicht und unter https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenplaene-referat-32/ abrufbar. Zur Lichterfahrt in der Region Annaberg führt das Sächsische Staatsministerium des Innern keine Akte im Sinne der Ziffer II Nr. 8 der VwV Aktenführung. Aufzeichnungen hierzu, wie die Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 23. November 2023, sind unter den Akten mit nachfolgenden Aktenplankennzeichen erfasst: - PÖ-0121/67 (Presse- und Medienarbeit), - PÖ-0127/170 (Bürgeranliegen, Bürgeranfragen, Beschwerden), - 31-4010/3 (Grundsätzliches). Diese Auskunft erfolgt gebühren- und auslagenfrei (§ 12 Abs. 5 SächsTranspG). Mit freundlichen Grüßen