Aktenverzeichnisse Arbeitsgericht/Landesarbeitsgericht

Anfrage an: Arbeitsgericht Berlin

1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichnisse im Sinne von § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG),

2. einer Liste der anderen Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse, die nach § 17 Abs. 5 S. 2 IFG allgemein zugänglich zu machen sind, sowie

3. der in der Liste unter 2. aufgeführten Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2012
  • Frist
    3. Januar 2013
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Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übersendung 1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichn…
An Arbeitsgericht Berlin Details
Von
Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)
Betreff
Aktenverzeichnisse Arbeitsgericht/Landesarbeitsgericht
Datum
3. Dezember 2012 12:00
An
Arbeitsgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übersendung
1. der in lhrer Behörde geführten Verzeichnisse im Sinne von § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG), 2. einer Liste der anderen Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse, die nach § 17 Abs. 5 S. 2 IFG allgemein zugänglich zu machen sind, sowie 3. der in der Liste unter 2. aufgeführten Dokumente.
lch gehe davon aus, dass dies eine einfach zu bescheidende Anfrage ist und die Informationen elektronisch übermittelt werden können. Dementsprechend werden meines Erachtens die Kosten der Auskunft zehn Euro nicht überschreiten. Sollten Sie die Kosten wider Erwarten höher einschätzen, bitte ich um Benachrichtigung und Begründung, bevor die Kosten tatsächlich anfallen. Gemäß § 3 Abs. 1 IFG besteht ein Anspruch auf die begehrte Auskunft. Die Übersendung der beschriebenen Dokumente in elektronischer Form ist von § 13 Abs. 6 IFG Berlin gedeckt. Ich verweise auch auf § 15 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Als Frist für lhre Antwort habe ich mir den 17. Dezember 2012 notiert. lch bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß
Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß (Piratenfraktion Berlin)

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Arbeitsgericht Berlin
Sehr geehrter Herr Weiß, hiermit beantworte ich Ihre Anfragen vom 03.12.2012 an das Landesarbeitsgericht Berlin-B…
Von
Arbeitsgericht Berlin
Betreff
Re: Aktenverzeichnisse Arbeitsgericht/Landesarbeitsgericht
Datum
5. Dezember 2012 12:00
Status
Anfrage erfolgreich Nachricht wurde nicht gesendet
Sehr geehrter Herr Weiß, hiermit beantworte ich Ihre Anfragen vom 03.12.2012 an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und an das Arbeitsgericht Berlin. Da sich aus § 2 Satz 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes lediglich der Anwendungsbereich auf Verwaltungsaufgaben ergibt, kann ich Ihnen die gewünschten Informationen nur für die hiesige Verwaltung zukommen lassen. Beide Gerichte werden durch eine gemeinsame Verwaltung unterstützt. Die Aktenführung der Verwaltungsvorgänge orientiert sich am Aktenplan des Bundesministeriums der Justiz, welchen ich als pdf-Datei anfüge. Weiterhin übersende ich Ihnen gemäß § 17 Abs. 5 IFG den hiesigen, individuell geführten Aktenplan (als Excel-Datei). Dort sind die einzelnen Verwaltungsvorgänge aufgelistet die in der gemeinsamen Verwaltung der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt werden. Weitere Register, Tagebücher oder Verzeichnisse werden nicht geführt. Kosten für die Auskunft werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen