Aktenverzeichnisse der TU Berlin

bitte teilen Sie mir mit wo im Internet die Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse nach §17 Abs. 5 IFG Berlin der TU Berlin zu finden sind.
Falls diese nicht veröffentlicht sind bitte ich Sie mir diese zuzusenden und weise auf die Pflicht zur Veröffentlichung aus §17 Abs. 5 IFG Berlin hin

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Janik Besendorf
Janik Besendorf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Aktenverzeichnisse der TU Berlin [#260113]
Datum
2. Oktober 2022 18:16
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit wo im Internet die Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse nach §17 Abs. 5 IFG Berlin der TU Berlin zu finden sind. Falls diese nicht veröffentlicht sind bitte ich Sie mir diese zuzusenden und weise auf die Pflicht zur Veröffentlichung aus §17 Abs. 5 IFG Berlin hin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 260113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260113/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf

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Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Besendorf, zu Ihrem Antrag gem. §§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (I…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Aktenverzeichnisse der TU Berlin [#260113]
Datum
17. November 2022 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Besendorf, zu Ihrem Antrag gem. §§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) in der Fassung vom 12. Oktober 2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Mitteilung, wo im Internet die Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Einsendeverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse nach § 17 Abs. 5 IFG Berlin der TU zu finden sind, wird entsprochen. 2. Ihrem Antrag auf Zusendung dieser Verzeichnisse für den Fall, dass diese nicht veröffentlicht sind, wird entsprochen. Begründung: Wir teilen Ihnen mit, dass bislang ein Aktenverzeichnis der TU-Berlin nicht im Internet veröffentlicht wurde. In der Anlage zu diesem Bescheid senden wir Ihnen das Aktenverzeichnis der TU Berlin zu. Stand des Aktenverzeichnisses ist der 20. Februar 2020. Die Auskunft sowie die Zusendung des Aktenverzeichnisses erfolgen gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin zu erheben: Technische Universität Berlin Abteilung II - Personal und Recht Servicebereich Recht Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Erhebung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen