Aktenverzeichnisse ZITiS

Anfrage an: ZITiS

die Aktenverzeichnisse, Organisations- und Aktenpläne und sonstige Akten nach §11 IFG.
Ich weise darauf hin, dass diese Dokumente auch ohne Anfrage zu veröffentlichen sind. Sollten Sie diese bereits veröffentlicht haben und ich habe diese nur bisher nicht gefunden bitte ich um einen Hinweis, wo diese zu finden sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Aktenverzeichnisse, Organisations…
An ZITiS Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Aktenverzeichnisse ZITiS [#269402]
Datum
3. Februar 2023 17:45
An
ZITiS
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Aktenverzeichnisse, Organisations- und Aktenpläne und sonstige Akten nach §11 IFG. Ich weise darauf hin, dass diese Dokumente auch ohne Anfrage zu veröffentlichen sind. Sollten Sie diese bereits veröffentlicht haben und ich habe diese nur bisher nicht gefunden bitte ich um einen Hinweis, wo diese zu finden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 269402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269402/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 03.02.2023 Ihr Zeichen: #269402 Unser Zeichen: RF/22020501 München, 06.02.…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Aktenverzeichnisse ZITiS [#269402]
Datum
6. Februar 2023 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,1 KB
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174 Bytes


Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 03.02.2023 Ihr Zeichen: #269402 Unser Zeichen: RF/22020501 München, 06.02.2023 Sehr geehrter Herr Besendorf, wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail vom 03. Februar 2023. Mit freundlichen Grüßen

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Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 03.02.2023 Ihr Zeichen: #269402 Unser Zeichen: RF/22020501 München, 23.02.…
Von
ZITiS
Betreff
Aktenverzeichnisse ZITiS [#269402]
Datum
23. Februar 2023 13:18
Status
image001.png
4,1 KB
image002.png
174 Bytes


Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 03.02.2023 Ihr Zeichen: #269402 Unser Zeichen: RF/22020501 München, 23.02.2023 Sehr geehrter Herr Besendorf, Mit E-Mail vom 03. Februar 2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes („IFG“) die Übersendung von 1) Aktenverzeichnissen, 2) Organisations- und 3) Aktenplänen und sonstigen Akten nach § 11 IFG. Zu 1) Verzeichnisse, die im Sinne des § 11 Abs. 1 IFG für dessen Zwecke genutzt werden können, werden in der ZITiS nicht gesondert geführt, da diese Verzeichnisse, aus denen sich vorhandene Informationen ergeben, in dem Internetauftritt der ZITiS umfassend enthalten sind. Dies umfasst deutlich mehr als Organisations- und Aktenpläne, z. B. auch umfassende Darstellungen der Aufgabenbereiche, Publikationssammlungen sowie Tätigkeitsberichte und aktuelle Neuigkeiten. Aus diesen Informationen können interessierte Bürger einen guten Überblick über die in der ZITiS vorhandenen Informationen gewinnen und nach dem IFG um konkrete Auskunft ersuchen. Zu 2) Ein Organisationsplan gemäß § 11 Abs. 2 IFG ist in Form eines Organigramms in unserem Internet-Auftritt unter der Adresse https://www.zitis.bund.de/DE/WasSonst/was-sonst_node.html#organigramm allgemein zugänglich. Zu 3) Ein Aktenplan gemäß § 11 Abs. 2 IFG ist in Form des Gesamtaktenplan ZITiS in unserem Internet-Auftritt unter der Adresse https://www.zitis.bund.de/DE/WasSonst/was-sonst_node.html#gesamtaktenplan allgemein zugänglich. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen