Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung

Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung [#303904]
Datum
23. März 2024 09:35
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303904/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
J 02.04-1207/2024 Sehr geehrte/r Herr/Frau << Antragsteller:in >>, wir haben Ihren Auskunftsantrag e…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN] Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung [#303904]
Datum
27. März 2024 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
J 02.04-1207/2024 Sehr geehrte/r Herr/Frau << Antragsteller:in >>, wir haben Ihren Auskunftsantrag erhalten. Wir würden Ihren Auskunftsantrag gerne beantworten, aber es liegt eine Fehlvorstellung Ihrerseits über die Abläufe vor: Die Behörde HmbBfDI nimmt kein Auswahlverfahren für die eigene Behördenleitung vor. Die Behörde HmbBfDI kann ein solches Verfahren weder einleiten, noch ablehnen und trifft auch keine Bestimmungen über die Voraussetzungen usw. Nach Art. 60a Abs. 3 HmbVerf wählt die Bürgerschaft die beziehungsweise den HmbBfDI mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder. Vorschlagsberechtigt für die Wahl sind die Fraktionen der Bürgerschaft. Die Präsidentin der Bürgerschaft ernennt die Gewählte oder den Gewählten. Aus diesen Gründen liegen beim HmbBfDI keine Informationen zu den Anforderungen für die Auswahlverfahren vor. Die einzige Ausnahme hiervon sind die öffentlich verfügbaren Kommentierungen der DSGVO, die Sie im Fachhandel erwerben können. Die wir Ihren Auskunftsantrag leider nicht positiv bescheiden können, ergeht diese Antwort gebührenfrei, § 1 Abs. 2 HmbTGGebO. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für dies ehrliche Mitteilung zur fehlenden Umsetzung eines nach dem einzig relevanten Unionsrech…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung [#303904]
Datum
27. März 2024 17:05
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für dies ehrliche Mitteilung zur fehlenden Umsetzung eines nach dem einzig relevanten Unionsrecht der DSGVO vorgesehenen unabhängigen und transparenten Stellenbesetzungsverfahrens. Kritiken an dieser unionsrechtswidrigen Praxis ist Ihnen anscheinend entgangen (u.a. im DLF von einem Verwaltu gsrichter zum Bundesdatenschutzbeauftragten und Parteigenossen der Bundesinnenministerin). Unglaublich. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 303904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303904/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich weiß nicht, ob ich mich zu ungenau ausgedrückt habe, ich versuche es …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung [#303904]
Datum
27. März 2024 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich weiß nicht, ob ich mich zu ungenau ausgedrückt habe, ich versuche es erneut: Der HmbBfDI ist nicht zuständig für die Besetzung der Stelle der Behördenleitung. Aus diesem Grunde liegen uns dazu keine Informationen vor. Dass Sie daraus folgern, dass die Vorgaben des Unionsrechts nicht umgesetzt würden, ist kein sinnvoller Rückschluss. Es wird jedenfalls von dieser Behörde nicht umgesetzt, weil sie nicht zuständig ist für die Entscheidung über den Ablauf des Verfahrens und die Besetzung der Stelle. Ist dies jetzt nachvollziehbarer? Ansonsten können Sie sich gerne wieder an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, der EuGH hat längst entschieden , dass alle mitgliedsstaatlichen Stellen einschl. Gerichte alle mit d…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung [#303904]
Datum
27. März 2024 17:48
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der EuGH hat längst entschieden , dass alle mitgliedsstaatlichen Stellen einschl. Gerichte alle mit dem Unionsrecht der einzig relevanten DSGVO unvereinbaren landesspezifischen Regelwerke schlicht ignorieren sollen, ohne Abwarten von Änderungen auf dem gesetzgeberischen Wege oder durch Verfassungsbeschwerde. Bitte emanzipieren Sie sich vom politischen Förderer und Geldgeber in der Bürgerschaft! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 303904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303904/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
... Mir ist unklar, welches nationale Regelwerk Sie konkret für unvereinbar mit der DSGVO halten im Hinblick auf d…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Aktenzeichen der Informationssammlungen zu Anweisungen der Durchführung bzw. des Unterlassens der Einleitung unabhängiger Auswahlverfahren nach DS-GVO für den Posten Ihrer Behördenleitung [#303904]
Datum
28. März 2024 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
... Mir ist unklar, welches nationale Regelwerk Sie konkret für unvereinbar mit der DSGVO halten im Hinblick auf die transparente Wahl der Behördenleitung. Ich nehme jedenfalls zur Kenntnis, dass unser Austausch sich von einem Antrag auf Zugang zu Informationen entfernt hat. Ich gehe daher davon aus, dass der Vorgang hier geschlossen werden kann. Mit freundlichen Grüßen