Aktenzeichen des VG Berlin zur Klage gegen Ihren vor Jahren entschlossen verhängten Auskunftsheranziehungsbescheid unter 521.13937

Aktenzeichen des VG Berlin zur Klage gegen Ihren vor Jahren entschlossen verhängten Auskunftsheranziehungsbescheid unter 521.13937

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenz…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen des VG Berlin zur Klage gegen Ihren vor Jahren entschlossen verhängten Auskunftsheranziehungsbescheid unter 521.13937 [#302020]
Datum
5. März 2024 14:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen des VG Berlin zur Klage gegen Ihren vor Jahren entschlossen verhängten Auskunftsheranziehungsbescheid unter 521.13937
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302020/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
GeschZ 1391.296 - Ihre Anfrage vom 5. März 2024 Geschäftszeichen 1391.296 Guten Tag, beigefügt erhalten Sie ein …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
GeschZ 1391.296 - Ihre Anfrage vom 5. März 2024
Datum
4. April 2024 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
476,1 KB
Geschäftszeichen 1391.296 Guten Tag, beigefügt erhalten Sie ein Schreiben von Frau Pöschl. Mit freundlichen Grüßen