Aktenzeichen etc. zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus.

Gibt es in Ihren Informationsunterlagen sonstige nachlesbare Informationen zu den Dienstaufsichtsbeschwerden, v. a. Datum/Daten der Eingabe der Beschwerden, Datum/Daten des/der bezüglichen Bescheide(s)?

Haben Sie nachlesbare Informationen zur entsprechenden Einspeisung der Beschwerden in das landesweite Meldesystem?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgen…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Aktenzeichen etc. zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus [#136051]
Datum
2. Mai 2019 18:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus. Gibt es in Ihren Informationsunterlagen sonstige nachlesbare Informationen zu den Dienstaufsichtsbeschwerden, v. a. Datum/Daten der Eingabe der Beschwerden, Datum/Daten des/der bezüglichen Bescheide(s)? Haben Sie nachlesbare Informationen zur entsprechenden Einspeisung der Beschwerden in das landesweite Meldesystem? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> sind Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide nach IFG NRW vorgesehen? I…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Aktenzeichen etc. zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus [#136051]
Datum
27. Mai 2019 11:09
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sind Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide nach IFG NRW vorgesehen? Ich beziehe mich auf die o. g. Informationsfreiheitsanfrage, die zu Ihren Informationssammlungen gelangt ist. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 136051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> der Gesetzgeber hat Ihnen aufgetragen, Anfragen nach IFG NRW "unverzügl…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Aktenzeichen etc. zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus [#136051]
Datum
29. Mai 2019 23:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> der Gesetzgeber hat Ihnen aufgetragen, Anfragen nach IFG NRW "unverzüglich" zu beantworten, und in Ausnahmefällen spätestens nach 1 Monat. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 136051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Nachricht vom 02.05.2019 - Aktenzeichen Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des IM NRW w…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Nachricht vom 02.05.2019 - Aktenzeichen Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des IM NRW wegen des Duldens von Antisemitismus [#136051]
Datum
31. Mai 2019 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.05.2019, zu der ich wie folgt Stellung nehme: Das Aktenzeichen zu den Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus lautet 26.00.11. Die Dienstaufsichtsbeschwerden wurden am 08.02.2019 sowie am 03.05.2019 erhoben und wurden noch nicht abschließend bearbeitet. Nachlesbare Informationen zur entsprechenden Einspeisung der Beschwerden in das landesweite Meldesystem liegen mir nicht vor. Bei Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Ihre Nachricht vom 02.05.2019 - Aktenzeichen Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des IM N…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 02.05.2019 - Aktenzeichen Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende des IM NRW wegen des Duldens von Antisemitismus [#136051]
Datum
31. Mai 2019 22:08
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie eine nachlesbare Dienstanweisung für die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden durch bzw. gegen Mitarbeitende des Innenministeriums? U. a. interessieren die dort geregelten Fristvorgaben, generell und angesichts Ihrer verbindlichen Mitteilung, dass die erste Dienstaufsichtsbeschwerde (Aktenzeichen 26.00.11.) am 8.2.19 erhoben worden sei, also vor knapp 4 Monaten. Sind Ihnen weitere Beschwerden an übergeordnete Stellen wegen Unterlassen/Dulden durch Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung bekannt? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 136051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2019-07-08 - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2019-07-08 - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus
Datum
8. Juli 2019 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine nachlesbare Dienstanweisung für die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden liegt dem Ministerium des Innern nicht vor. Weitere Beschwerden an übergeordnete Stellen wegen Unterlassen/Dulden durch Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung sind mir nicht bekannt. Der Vorgang zum Aktenzeichen 26.00.11 ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann Ihnen keine abschließende Seitenanzahl mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: 2019-07-08 - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 2019-07-08 - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus [#136051]
Datum
9. Juli 2019 12:38
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre unverbindliche Auskunft. Unabhängige Recherchen haben ergeben, dass u. a. letzte Woche mind. 1 weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine/n weitere/n Mitarbeiter/in Ihrer Behörde eingereicht worden ist, die mit dem gleichgelagerten Vorwurf an die Aufsicht gemeldet worden ist. Können Sie Ihren Bescheid von Amts wegen auf seine Richtigkeit und Nichtigkeit überprüfen, damit nicht zuletzt auch die Öffentlichkeit die richtigen Informationen über fragdenstaat.de erhält? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 136051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2019-07-11 - AW - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Inner…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2019-07-11 - AW - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus [#136051]
Datum
11. Juli 2019 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, am 05.07.2019 gab es eine weitere Beschwerde wegen Unterlassen/Dulden durch Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: 2019-07-11 - AW - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des I…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 2019-07-11 - AW - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus [#136051]
Datum
11. Juli 2019 17:59
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Haben Sie ein Aktenzeichen zu dem neuen Vorgang? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 136051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2019-07-22 - AW - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Inner…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2019-07-22 - AW - Aktenvorgang 26.00.11 (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus [#136051]
Datum
22. Juli 2019 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Antrag vom 11. Juli 2019 auf Informationszugang zum Thema "Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Ministeriums des Innern des Landes NRW wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus" nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, ist beim Ministerium des Innern des Landes NRW am 11. Juli 2019 eingegangen. Ich beabsichtige Ihren Antrag abzulehnen und benötige dazu Ihre Wohnanschrift. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Antrag nicht anonym gestellt worden ist und das Verwaltungsverfahren mit der Zustellung des Bescheides ordnungsgemäß in Gang gesetzt und der Bescheid nicht an Unberechtigte erteilt wird. Mit freundlichen Grüßen