Aktenzeichen im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bund)

Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. April 2013
  • Frist
    22. Mai 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Akten…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bund)
Datum
19. April 2013 20:08
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Fragen nach dem IFG vom 19.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
24. April 2013 14:07
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Fragen nach dem IFG vom 19.04.13 an unser Haus möchte ich wie folgt beantworten: Frage 1: Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Antwort: Die Papierakte ist derzeit noch die federführende Akte. Gegenwärtig wird im Rahmen eines Pilotprojektes die elektronische Speicherung von Akten mit einem neuen Aktenplan erprobt. Frage 2: Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Antwort: Im BMWi werden überwiegend Sachakten, untergliedert in Grundakten und Beiakten , und Länderakten geführt. In Einzelfällen werden Fallakten als Einzelsachakte geführt. Frage 3: Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben? Antwort: In den Sachakten werden themenbezogene Vorgänge zu den Aufgaben des Ministeriums veraktet. Frage 4: Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Antwort: Das Aktenzeichen setzt sich zusammen aus Hauptgruppe und Gruppe des Aktenplans und einer laufenden Nummer. Länderakten werden gesondert nach der Systematik Sachteil /Länderteil geführt. Der Aktenplan ist gem. §11 Abs. 2 IFG auf der Internetseite des BMWi öffentlich zugänglich. Frage 5: Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013. Antwort: Eine Angabe zu letzten Aktenzeichen ist nicht möglich, da diese nicht chronologisch erfasst werden. Ich hoffe, Ihre Fragen wurden zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Janine Lindner _____________________________ Referat ZB 5 - Ltg. SGV Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Telefon: 030 18615-7865 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bmwi.de