Aktenzeichen im Bundesrechnungshof (Bund)

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2013
  • Frist
    22. Mai 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Akten…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen im Bundesrechnungshof (Bund)
Datum
19. April 2013 20:15
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktenzeichen im Bundesrechnungshof (Bund)…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen im Bundesrechnungshof (Bund)
Datum
29. Mai 2013 02:25
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktenzeichen im Bundesrechnungshof (Bund)" vom 19.04.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 19.04.2013; Pr/Presse - 05 20 35 02 - 59/2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 19.04.2013; Pr/Presse - 05 20 35 02 - 59/2013
Datum
14. Juni 2013 09:34
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
543,7 KB
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, das anliegende Schreiben des Bundesrechnungshofes vom heutigen Tage übersende ich Ihnen in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christian Raffauf Bundesrechnungshof Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Adenauerallee 81 53113 Bonn Telefon: 0228/99/721-1037  <<E-Mail-Adresse>>