Aktenzeichen in der Bundesnetzagentur (Bund)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. April 2013
  • Frist
    22. Mai 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Akten…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen in der Bundesnetzagentur (Bund)
Datum
19. April 2013 20:19
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage zum IFG/UIG/VIG in der o. g. Angelegenheit ist eingegangen und i…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Aktenzeichen in der Bundesnetzagentur (Bund); Eingangsbestätigung
Datum
24. April 2013 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage zum IFG/UIG/VIG in der o. g. Angelegenheit ist eingegangen und in der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Margund Müller Sachbearbeiterin _________________________ Z 11 Organisation, Arbeitsschutz Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Telefon: 0228-14-4107 Fax: 0228 14-6411 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesnetzagentur.de

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage zum o. g. Thema möchte ich Ihnen wie folgt beantworten: Frage 1…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Aktenzeichen in der Bundesnetzagentur (Bund); Antwort
Datum
6. Mai 2013 15:21
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage zum o. g. Thema möchte ich Ihnen wie folgt beantworten: Frage 1: Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert? In der Bundesnetzagentur ist die Papierakte die federführende Akte. Frage 2: Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche? Ja, es gibt unterschiedliche Akten. Diese sind abhängig von den jeweiligen Fachaufgaben, demnach erfolgt eine sachbezogene Zuordnung. Zum Beispiel werden bei den Beschlusskammern der Bundesnetzagentur Verfahrensakten (Sachakten) geführt. Daneben werden auch Fallakten als Einzelsachakten (z. B. Personalakten mit Unterakten) geführt. Frage 3: Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben? Siehe Antwort unter 2. Frage 4: Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen? Für die Bildung eines Aktenzeichen ist ein so genannter Aktenplan erforderlich. Der Aktenplan ist ein aufgabenbezogenes mehrstufiges Ordnungssystem mit hierarchischer Gliederung (Dezimalsystem) zur Struktuierung des Aktenbestandes. Akten werden grds. nur auf der untersten Ebene (Betreffseinheit) gebildet und geführt. Demnach besteht ein Aktenzeichen aus einer Betreffseinheit und einer laufenden Nummer. Der Aktenplan ist gem. § 11 Abs. 2 IFG auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingestellt. Frage 5: Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013. Zu den letzten Aktenzeichen der von Ihnen benannten Jahre ist keine Angabe möglich, da keine chronologische Erfassung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Margund Müller Sachbearbeiterin _________________________ Z 11 Organisation, Arbeitsschutz Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Telefon: 0228-14-4107 Fax: 0228 14-6411 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesnetzagentur.de