Aktenzeichen- Landesamt für Soziales und Versorgung


1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ?

2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ?

3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ?

4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ?

5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.

Unbekannt

  • Datum
    18. April 2014
  • Frist
    20. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesamt für Soziales und Versorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen- Landesamt für Soziales und Versorgung [#6287]
Datum
18. April 2014 10:56
An
Landesamt für Soziales und Versorgung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? 2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? 3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? 4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? 5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Soziales und Versorgung
Zwischenbescheid Zwischenbescheid Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 18. April 2014 auf Infor…
Von
Landesamt für Soziales und Versorgung
Betreff
Zwischenbescheid
Datum
20. Mai 2014 17:01
Status
Warte auf Antwort
Zwischenbescheid Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 18. April 2014 auf Informationszugang betreffend die elektronische Speicherung von Akten sowie den Aktenplan im Landesamt für Soziales und Versorgung wird derzeit geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie umgehend informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Soziales und Versorgung
Anfrage zu Aktenführung und Aktenzeichen im lASV Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, angefügt erhalten Sie Antwor…
Von
Landesamt für Soziales und Versorgung
Betreff
Anfrage zu Aktenführung und Aktenzeichen im lASV
Datum
10. Juni 2014 15:33
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20140619_Antwortschreiben.pdf
80,7 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, angefügt erhalten Sie Antwort auf Ihre Anfrage vom 18. April 2014 zur Aktenführung und Aktenzeichen im LASV . Mit freundlichen Grüßen