Aktenzeichen- Stadt Zossen

Anfrage an: Stadt Zossen


1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ?

2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ?

3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ?

4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ?

5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2014
  • Frist
    24. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadt Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen- Stadt Zossen [#6015]
Datum
23. März 2014 23:58
An
Stadt Zossen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? 2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? 3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? 4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? 5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktenzeichen- Stadt Zossen" vom 23.0…
An Stadt Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen- Stadt Zossen [#6015]
Datum
24. April 2014 06:53
An
Stadt Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktenzeichen- Stadt Zossen" vom 23.03.2014 (#6015) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>