Aktenzeichen -Statistisches Bundesamt


1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ?

2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ?

3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ?

4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ?

5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. August 2014
  • Frist
    27. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Werden die A…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen -Statistisches Bundesamt [#7251]
Datum
26. August 2014 22:27
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert ? 2. Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja welche ? 3. Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben ? 4. Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen ? 5. Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 , 2013 und bisher 2014.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, 1. im Statistischen Bundesamt gibt es bislang keine elektronische Aktenführu…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
WG: Aktenzeichen -Statistisches Bundesamt [#7251] - Az.: IR/11100100-IF3071
Datum
4. September 2014 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, 1. im Statistischen Bundesamt gibt es bislang keine elektronische Aktenführung. 2. + 3.Da es sich beim Statistischen Bundesamt um eine Fachbehörde handelt, orientiert sich die Aktenführung an den jeweiligen Bedürfnissen der einzelnen Fachabteilungen. 4. Das Aktenzeichen besteht aus dem Kürzel der Organisationseinheit, der der jeweiligen Organisationseinheit zugewiesenen Produktnummer aus der Kosten- und Leistungsrechnung sowie eines Kürzels, das die Aufgabe näher beschreibt und einer laufenden Nummer. Sie können dies anhand des Aktenzeichens dieses Vorgangs nachvollziehen. Zu Frage 5 teilen wir Ihnen mit, dass es das letzte Aktenzeichen im Statistischen Bundesamt nicht gibt. Wegen der vielfältigen Aufgaben des Hauses, kann die jeweils letzte Aktennummer des Jahres nicht nachvollzogen werden, zumal die Jahreszahl kein Bestandteil des Aktenzeichens ist. Sie finden den Aktenplan unter folgendem Link: https://www.destatis.de/DE/UeberUns/LeitungOrganisation/ListeAktenzeichen.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen