Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff.

Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 (Eingang bei Ihrem Gericht) auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff. [#251480]
Datum
15. Juni 2022 07:57
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 (Eingang bei Ihrem Gericht) auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251480/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff. [#251480]
Datum
15. Juni 2022 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Hamm
153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
21. Juni 2022 08:19
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#251480] Sehr geehrte Damen und H…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#251480]
Datum
21. Juni 2022 13:16
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre schnelle, wenngleich unverbindliche Antwort. Mein Antrag nach IFG NRW ist nicht mit Ihrer leider irrtümlichen Annahme zu verwechseln, dass ich auch den besagten Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Ihre datenverarbeitende Gerichtsverwaltung am 11.4.22 eingeleitet hätte. Ich bin vielmehr eine interessierte (Stroh-)Person. Ferner stimmt es schon nicht, dass der Informationsfreiheitsanspruch hier Informationen aus Rechtssachen ausschließe. Vielmehr geht es darum, dass Sie im Rahmen reiner Verwaltungstätigkeit und Prozessvertretung in der Rechtssache gegen Sie entsprechendes Aktenzeichen ebenfalls verarbeiten müssten. Ansonsten bitte ich ergänzend um die Zur-Verfügung-Stellung Ihres behördeninternes Aktenzeichens der Prozessvertretung der Präsidentin des OLG Hamm in der genannten Rechtssache. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/25148... Anfragenr: 251480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251480/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff.“ [#251480]
Datum
21. Juni 2022 13:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251480/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde das Aktenzeichen der Prozessvertretung der nach EGGVG verklagten Gerichtsverwaltung nicht mitteilt, sich aber auf Rechtssachen beruft, obwohl sie als reine Gerichtsverwaltung und verklagte Behördenleitung die Information sicherlich in ihren Unterlagen abrufbar bereithält. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251480.pdf - 2022-06-21_1-2022-06-20-olgh-6-sch.docx Anfragenr: 251480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251480/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff.“ [#251480]
Datum
21. Juni 2022 16:09
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Oberlandesgericht Hamm
153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
23. Juni 2022 07:55
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#251480] Sehr geehrte Damen und H…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#251480]
Datum
23. Juni 2022 10:46
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, entgegen Ihrer Darstellung gehen in Ihrem Haus täglich schon regelmäßig mitnichten "mehrere Anträge nach EGGVG" ein, da es auch i. d. R. schon deutlich weniger als 50 Anträge auch in den Vorjahren gab, also weniger als 1 Antrag nach EGGVG wöchentlich - ferner handelt es sich explizit um einen Antrag nach EGGVG gegen Sie als Antragsgegnerin. Insofern ist der einzige Antrag nach EGGVG vom 11.4.22 gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm hinreichend eingegrenzt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251480/
Oberlandesgericht Hamm
153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
28. Juni 2022 07:12
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#251480] Sehr geehrte Damen und H…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 153 I - 15. 115 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#251480]
Datum
29. Juni 2022 15:26
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag nach EGGVG gegen Sie wurde im OLG Hamm mit Fax vom 11.4.22 um 21:59 laut Sendebericht platziert, und wurden im Folgenden noch weitere Schriftsätze zu der Sache gereicht. Wollen Sie jetzt endlich die Information erteilen!!??? Sie dürfen nach Urteil des OVG NRW auch nicht anlasslos Anschriften abfragen, auch wenn hier bekannt geworden ist, dass auch der Antragssteller monatelang auf eine Reaktion aus Ihrem vor dem OLG Hamm mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Sie als Antragsgegnerin verklagten Gericht warten muss, die Information auch insofern von Bedeutung ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251480/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff."
Datum
30. Juni 2022 11:16
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 15.6.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-4436/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> in diesem Fall haben Sie uns um Vermittlung gebeten, da Sie der Auffassung sind, es handele sich bei dem Informationszugang zu dem Aktenzeichen zu einem Antrag nach § 23 EGGVG ff.um eine Verwaltungsaufgabe des Gerichts. Mit Schreiben vom 20.6. hatte das OLG Hamm Ihren Antrag abgelehnt, da der Anwendungsbereich nach § 2 Abs. 2 IFG NRW nicht eröffnet sei, da es sich um eine Information aus dem Bereich der Rechtsprechung handele. Zu demselben Ergebnis komme ich auch, unabhängig davon, dass es bei Ihrem Anliegen um das Aktenzeichen einer Streitigkeit über einen Justizverwaltungsakt geht, ist diese Information dem justiziellen Bereich zuzuordnen, weshalb bereits der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht eröffnet ist. Daher werde ich in dieser Sache nicht vermittelnd tätig und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bekannt, handelt es sich bei der hier fraglichen Rechtsverteidigung der verkla…
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff." [#251480]
Datum
2. Juli 2022 13:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bekannt, handelt es sich bei der hier fraglichen Rechtsverteidigung der verklagten Behördenleitung nicht um Rechtsprechung, sondern um reine Verwaltungstätigkeit der Präsidentin des OLG Hamm. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251480/
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Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl Sie anlasslos meine Anschrift abgefragt UND bekommen haben, fehlt der Besch…
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff." [#251480]
Datum
11. Juli 2022 13:59
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl Sie anlasslos meine Anschrift abgefragt UND bekommen haben, fehlt der Bescheid, den ich sodann gerne veröffentlichen möchte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251480/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte auf die Einstellung Ihrer zitierfähigen Antwort auf fragdenstaat.de Mit…
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu Antrag vom 11.4.22 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Präsidentin des Oberlandesgericht Hamm gem. § 23 EGGVG ff." [#251480]
Datum
28. Juli 2022 12:03
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte auf die Einstellung Ihrer zitierfähigen Antwort auf fragdenstaat.de Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>