Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus/Rassismus etc.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus/Rassismus etc.

Gibt es in Ihren Informationsunterlagen sonstige nachlesbare Informationen zu den Dienstaufsichtsbeschwerden? Haben Sie nachlesbare Informationen zur entsprechenden Einspeisung der Beschwerden in das landesweite Meldesystem?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus/Rassismus etc. [#131531]
Datum
16. April 2019 13:09
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus/Rassismus etc. Gibt es in Ihren Informationsunterlagen sonstige nachlesbare Informationen zu den Dienstaufsichtsbeschwerden? Haben Sie nachlesbare Informationen zur entsprechenden Einspeisung der Beschwerden in das landesweite Meldesystem? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 Ihre E-Mail vom 16.04.2019 Sehr geehrter H…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019
Datum
24. April 2019 14:03
Status
Warte auf Antwort
Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 Ihre E-Mail vom 16.04.2019 Sehr geehrter Herr Zufall, vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW. Ihre Anfrage kann ich Ihnen wie folgt beantworten: In den Jahren 2018 und 2019 wurden unter den Aktenzeichen 11.05.01‑DAB‑018/2018 und 11.05.01‑DAB‑002/2019 zwei Eingaben wegen des Vorwurfs einer nicht sachgemäßen Behandlung von Beschwerden in Bezug auf Antisemitismus/Rassismus bearbeitet. Eigene Informationsunterlagen zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerden sind bei der Bezirksregierung Köln nicht vorhanden. Auch liegen mir keine nachlesbaren Informationen über ein landesweites Meldesystem, welches mir auch nicht bekannt ist, vor. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 [#131531] Sehr geehrte<< Anrede >> sind gem. Ihren Informationsun…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 [#131531]
Datum
29. April 2019 16:00
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sind gem. Ihren Informationsunterlagen die Ergebnisse der "Bearbeitung" der fraglichen Beschwerden bekannt, ggf. etwaige Folgebeschwerden aufgrund des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 131531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
AW: Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 [#131531] Sehr geehrter Herr Zufall, die genannten Verfahren wurden abschließ…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 [#131531]
Datum
20. Mai 2019 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, die genannten Verfahren wurden abschließend bearbeitet. Folgebeschwerden gegen Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln wegen des Vorwurfs einer nicht sachgemäßen Behandlung von Beschwerden in Bezug auf Antisemitismus/Rassismus sind mir nicht bekannt. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Ihre Anfrage #31531 nach dem IFG habe ich nun abschließend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 [#131531] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre unverbind…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 [#131531]
Datum
20. Mai 2019 20:44
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre unverbindliche Darstellung. Bitte teilen Sie das Kalenderdatum der ursprünglichen Beschwerden und das Kalenderdaten Ihrer "abschließenden" Bescheide gem. Ihren Informationsunterlagen mit. Nach hiesigen unabhängigen Recherchen ist zudem bekannt geworden, dass Ihnen Folgebeschwerden hierzu bekannt sind. Können Sie Ihre unverbindliche, öffentlich nachlesbare Darstellung dahingehend überprüfen! Verbindlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 131531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 [#131531] Sehr geehrte<< Anrede >> Sie schreiben unter dem öffent…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage vom 16.04.2019 [#131531]
Datum
1. Juni 2019 12:29
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie schreiben unter dem öffentlich nachlesbaren Link: "die genannten Verfahren wurden abschließend bearbeitet" Unabhängige Nachrecherchen haben jedoch ergeben, dass gem. § 37 Punkt 1 der verbindlichen Geschäftsordnung für die Bezirksregierungen (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=20020&bes_id=11886&val=11886&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1) kein verbindlicher schriftlicher Bescheid bekannt ist, wobei die besagte Geschäftsordnung verbindlich regelt: "die Beschwerde ist stets schriftlich zu bescheiden, auch wenn der Beschwerde abgeholfen wird" Wann sei folglich nach Ihrer öffentlich nachlesbaren Mitteilung die Beschwerde "beschieden" worden? Ist für Sie in Fragen der Informationsfreiheit eine Aufsichtsbehörde zuständig? Es fehlt auch der Hinweis darauf in Ihrem interessanten "Bescheid". Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 131531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus/Rassismus etc.“ [#131531] [#131531]
Datum
1. Juni 2019 12:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/131531 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil anscheinend nicht nur eine falsche Information erteilt wurde, sondern der obligatorische Hinweis auf die LDI NRW fehlt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 131531.pdf Anfragenr: 131531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus/Rassismus etc.“ [#131531] [#131531]
Datum
3. Juni 2019 10:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Zufall, nach hiesiger Bewertung handelt es sich bei Ihren Folgeanfragen vom 20.05.2019 und 01.…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Aktenzeichen zu Dienstaufsichtsbeschwerden 2018-2019 gegen Mitarbeitende der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln wegen des Duldens (Unterlassen) von Antisemitismus/Rassismus etc. [#131531]
Datum
11. Juni 2019 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, nach hiesiger Bewertung handelt es sich bei Ihren Folgeanfragen vom 20.05.2019 und 01.06.2019 nicht mehr um "einfache" schriftliche Auskünfte nach Ziffer 1.1 des Gebührentarifs zum IFG NRW, weshalb für die Beantwortung Ihrer Anfragen Gebühren in Höhe von 10,00 € erhoben werden (§ 1 VerwGebO IFG NRW i. V. m. Ziffer 1.2 des Gebührentarifs zum IFG NRW). Bitte teilen Sie mir daher mit, ob eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfragen erfolgen soll. Sofern Sie eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfragen wünschen, bitte ich Sie, mir Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Adresse mitzuteilen, damit ich einen Gebührenbescheid erstellen kann. Diese Angaben sind notwendig, da der Gebührenbescheid erst mit seiner Bekanntgabe wirksam wird und eine eventuelle Vollstreckung der Gebührenforderung nur bei Kenntnis des Namens und der Anschrift der informationssuchenden Person möglich ist. Mit freundlichen Grüßen