Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg

Anfrage an: AOK Rheinland/Hamburg

Aktenzeichen zu laufenden Klagen/Antragsverfahren nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg [#251633]
Datum
17. Juni 2022 10:29
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen zu laufenden Klagen/Antragsverfahren nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251633/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Rheinland/Hamburg
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg [#251633]
Datum
17. Juni 2022 10:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen antworten Sie einfach direkt auf diese Nachricht oder nennen Sie uns die Identifikationsnummer 5164250 Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGV…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg [#251633]
Datum
18. August 2022 09:59
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg“ vom 17.06.2022 (#251633) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich werde zu Ihrer Unterstützung die Aufsichtsbehörde informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg“ [#251633]
Datum
18. August 2022 10:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251633/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die AOK Rheinland/Hamburg, die Ihnen ja von anderen Betroffenen hinreichend bekannt sein dürfte, auch nach 1 Monat nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251633.pdf Anfragenr: 251633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251633/
AOK Rheinland/Hamburg
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: AW: Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg [#251633]
Datum
18. August 2022 10:00
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen antworten Sie einfach direkt auf diese Nachricht oder nennen Sie uns die Identifikationsnummer 6019214 Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Identifikationsnummer lautet: 5164250. Sie haben alle gesetzlichen Fristen ve…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg [#251633]
Datum
18. August 2022 10:11
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Identifikationsnummer lautet: 5164250. Sie haben alle gesetzlichen Fristen verstreichen lassen. Bitte kooperieren Sie mit der Aufsicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251633/
AOK Rheinland/Hamburg
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: AW: AW: Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg [#251633]
Datum
18. August 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen antworten Sie einfach direkt auf diese Nachricht oder nennen Sie uns die Identifikationsnummer 6019633 Freundliche Grüße
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktenzeichen zu laufenden Klagen nach der DSGVO-EU gegen die AOK Rheinland/Hamburg“ [#251633]
Datum
18. August 2022 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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AOK Rheinland/Hamburg
Ihre Anfrage vom 17.06.2022 über die Internetplattform FragDenStaat.de / Ihr Zeichen: 251633 Sehr geehrte Damen un…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.06.2022 über die Internetplattform FragDenStaat.de / Ihr Zeichen: 251633
Datum
1. September 2022 15:05
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 17.06.2022 haben Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes um Informationen durch uns gebeten. Sie haben nach den Aktenzeichen zu laufenden Klagen/Antragsverfahren nach der DSGVO gegen die AOK Rheinland/Hamburg angefragt. Die von Ihnen geforderten Informationen können wir Ihnen aufgrund von § 8 IFG NRW nicht herausgeben. Nach § 8 IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Entsprechendes gilt für Informationen, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind. Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind betroffen, wenn es sich bei der geforderten Information um Tatsachen handelt, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind, und nach dem erkennbaren Willen des Unternehmens und dessen berechtigten und schutzwürdigen wirtschaftlichen Interessen geheim gehalten werden sollen. Bei den von Ihnen geforderten Informationen handelt es sich um solche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Durch Offenlegung der Aktenzeichen lässt sich auch die Anzahl der laufenden Klagen und Antragsverfahren nach der DSGVO ermitteln. Die Anzahl der von uns geführten Verfahren betriff unseren laufenden Geschäftsbetrieb und ist weder bezogen auf das Außenverhältnis zu Dritten bekannt oder allgemein zugänglich, noch wird die Anzahl der laufenden Klagen und Antragsverfahren intern -also innerhalb der AOK Rheinland/Hamburg- kommuniziert. Etwaige Vorgänge werden intern immer nur einem kleinen Kreis von Personen zugänglich gemacht, da es sich bei Antragsverfahren und Klagen nach der DSGVO um einen sensiblen Vorgang handelt der auch die Interessen Dritter berührt. Des Weiteren kann anhand der Aktenzeichen der Name und die Anschrift des Prozessgegners oder der Prozessgegnerin ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten die besonders schutzwürdig sind. Ferner liegt den Aktenzeichen auch in wirtschaftlicher Wert zugrunde. Andere Krankenkassen mit denen die AOK Rheinland/Hamburg in Konkurrenz steht, sollen keine Auskunft über die Anzahl der Verfahren nach der DSGVO erhalten, da dies wiederum Rückschlüsse auf unseren Geschäftsbetrieb zulässt. Ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Gewährung des Informationszugangs im Sinne von § 8 Satz 3 IFG NRW erkennen wir nicht. Freundliche Grüße