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Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B

Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B

Auf Fristen aus Art. 13 Abs 3, Art. 14 Abs. 3a DSGVO-EU wird verwiesen. Sie gelten auch für Ihr Gericht

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  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B [#279232]
Datum
19. Mai 2023 08:50
An
Landessozialgericht NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B<Information-entfernt> <Information-entfernt> Auf Fristen aus Art. 13 Abs 3, Art. 14 Abs. 3a DSGVO-EU wird verwiesen. Sie gelten auch für Ihr Gericht Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<Information-entfernt> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
19. Mai 2023 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Eingabe nach IFG NRW ist wirksam. Nach Rechtsprechung des OVG NRW darf zudem nach IFG NRW die Ansc…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B [#279232]
Datum
19. Mai 2023 08:52
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Eingabe nach IFG NRW ist wirksam. Nach Rechtsprechung des OVG NRW darf zudem nach IFG NRW die Anschrift nicht anlasslos abgefragt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
19. Mai 2023 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <<…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aw: Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B [#279232]
Datum
4. Juni 2023 17:19
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
4. Juni 2023 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Anfragen nach IFG NRW sind nach Wunsch und Wortlaut des Gesetzgebers unverzüglich zu beantworten. Mit…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B [#279232]
Datum
7. Juni 2023 08:20
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Anfragen nach IFG NRW sind nach Wunsch und Wortlaut des Gesetzgebers unverzüglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
7. Juni 2023 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, Ihr Gericht hat Pflichten auch nach gesetzlichen Fristen z. B. aus Art. 13 Abs. 3 DSGVO-EU, auch Richt…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B [#279232]
Datum
10. Juni 2023 08:55
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihr Gericht hat Pflichten auch nach gesetzlichen Fristen z. B. aus Art. 13 Abs. 3 DSGVO-EU, auch Richter/innen selbst. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
10. Juni 2023 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, Ihr Gericht ist von der DSGVO-EU nicht unabhängig! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in …
An Landessozialgericht NRW Details
Von
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Betreff
AW: Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B [#279232]
Datum
20. Juni 2023 08:59
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihr Gericht ist von der DSGVO-EU nicht unabhängig! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
20. Juni 2023 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#279232] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen zu Rechtsbehel…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: automatische Rückantwort [#279232]
Datum
21. Juni 2023 09:39
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B“ vom 19.05.2023 (#279232) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
21. Juni 2023 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: automatische Rückantwort [#279232] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen zu Rechtsbehel…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: automatische Rückantwort [#279232]
Datum
2. Juli 2023 18:06
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenzeichen zu Rechtsbehelfen vom 22.4.23 unter L 19 AS 495/23 B ER und L 19 AS 496/23 B“ vom 19.05.2023 (#279232) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
2. Juli 2023 18:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023, zuletzt Ihre E-Mails vom 10.06.2023 und 21.06.2023 Mit freundlichen …
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023, zuletzt Ihre E-Mails vom 10.06.2023 und 21.06.2023
Datum
4. Juli 2023 14:26
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023, zuletzt Ihre E-Mails vom 10.06.2023 und 21.06.2023 [#279232] Gut…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023, zuletzt Ihre E-Mails vom 10.06.2023 und 21.06.2023 [#279232]
Datum
7. Juli 2023 09:48
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das ist ja interessant. Sozialgerichtsverwaltungen in Ihrer Hierarchie, die seit Monaten keine Aktenzeichen zu handschriftlich unterschriebenen Klageschriften zu vergeben pflegen, machen schon einmal aus Anfragen dazu via fragdenstaat.de zweckentfremdend Klageeingänge und Sie weigern sich, Anfragen zu beantworten und positionieren sich dabei nebenbei gegen OVG NRW.... Vom Senat gibt es bisher nur zu Ablehnungsgesuchen einige Aktenzeichen, aber nicht zu anderen Rechtsbehelfen von dem Tag. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023, zuletzt Ihre E-Mails vom 10.06.2023 und 21.06.2023 [#279232] Gut…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023, zuletzt Ihre E-Mails vom 10.06.2023 und 21.06.2023 [#279232]
Datum
28. Juli 2023 21:54
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, werden nur im 19. Senat - im Gegensatz etwa zum 5. Senat- erst zweitinstanzlich beschieden und dann die noch unbearbeiteten Neben- und Vorverfahren aus der ersten Instanz in o.g. Verfahren? Sie werden zitiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023, zuletzt Ihre E-Mails vom 10.06.2023 und 21.06.2023 [#279232] Gut…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023, zuletzt Ihre E-Mails vom 10.06.2023 und 21.06.2023 [#279232]
Datum
28. Juli 2023 22:04
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Postanschrift für alle Fälle unten Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landessozialgericht NRW
Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023
Datum
11. August 2023 14:22
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 [#279232] Guten Tag, mir ist bekannt, dass in dem Senat in umgekehrter R…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 [#279232]
Datum
11. August 2023 15:36
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mir ist bekannt, dass in dem Senat in umgekehrter Reihenfolge noch vor Bescheidung erstinstanzlich gerichtsseitig nicht betriebener Anträge und Nebenverfahren entschieden wird. Aber warten Sie auf Restitutionsklage hierzu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 [#279232] Guten Tag, Guten Tag, bitte leiten Sie die Frage an Ihre Kont…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 [#279232]
Datum
14. August 2023 20:52
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Guten Tag, bitte leiten Sie die Frage an Ihre Kontrollstelle nach Art. 38 Abs. 3-4, Art. 39 DSGVO-EU weiter. Sie haben meine personenbezogene Anschrift auf fragdenstaat.de erhoben, offenbar anlasslos, da Sie direkt auf fragdenstaat.de geantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
Landessozialgericht NRW
Automatische Antwort: Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 [#279232] Ich bin bis zum 28.08.2023 nicht im Dienst. …
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
Automatische Antwort: Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 [#279232]
Datum
14. August 2023 20:52
Status
Ich bin bis zum 28.08.2023 nicht im Dienst. Ihre Email wird nicht weitergeleitet. Bitte leiten Sie die E-Mail in dringenden Fällen an Frau Plück (<<E-Mail-Adresse>>) weiter. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Benachrichtigung im Abwesenheitszeitraum nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 [#279232] Guten Tag, bitte leiten Sie die Frage an…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.07.2023 [#279232]
Datum
15. August 2023 10:57
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte leiten Sie die Frage an Ihre Kontrollstelle nach Art. 38 Abs. 3-4, Art. 39 DSGVO-EU weiter. Sie haben meine personenbezogene Anschrift auf fragdenstaat.de erhoben, offenbar anlasslos, da Sie direkt auf fragdenstaat.de geantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279232/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.