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Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln

Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ak…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln [#265885]
Datum
19. Dezember 2022 11:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265885/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Eingangsbestaetigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <<…
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Von
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Betreff
AW: Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln [#265885]
Datum
20. Dezember 2022 13:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Eingangsbestaetigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265885/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2022 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln [#265885]
Datum
20. Dezember 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2022 wird hiermit bestätigt.
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Guten Tag, ich danke f. Ihre Mitteilung vom 21.12.22, 09:50, an meine private email-Adresse folgenden Inhalts, in…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln [#265885]
Datum
24. Dezember 2022 18:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke f. Ihre Mitteilung vom 21.12.22, 09:50, an meine private email-Adresse folgenden Inhalts, in welcher Sie mitteilen, dass aufgrund aktueller personeller Engpässe Aktenzeichenvergabe noch nicht erfolgt sei. "Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <Information-entfernt> Bearb.: ....... Durchwahl: 0211 38424-... Az.: Bezug: Ihre E-Mails vom 18.12. und 20.12.2022 Sehr geehrte............................, Bezug nehmend auf Ihre untenstehende E-Mail vom 20.12.2022 bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mails vom 18.12.2022, 14:45 und 14:48 Uhr (Beschwerde über das Jobcenter Köln). Die Vergabe eines Aktenzeichens anhand der Eingangsnummer Ihrer Beschwerde konnte bislang aufgrund aktueller personeller Engpässe nicht erfolgen. Zu gegebener Zeit werde ich Ihnen das vergebene Aktenzeichen unaufgefordert mitteilen. Bis dahin bitte ich um Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. ........" Mit freundlichen Gruessen ...... Anfragenr: 265885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265885/
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln [#265885]
Datum
27. Dezember 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, haben Sie bis heute kein Aktenzeichen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln [#265885]
Datum
12. Januar 2023 10:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie bis heute kein Aktenzeichen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265885/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Von: <Information-entfernt> An: <Information-entfernt> Bearbeitung: Herr Rodemers Durchwahl: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln [#265885]
Datum
12. Januar 2023 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: <Information-entfernt> An: <Information-entfernt> Bearbeitung: Herr Rodemers Durchwahl: 0211/38424-306 Aktenzeichen: [geschwärzt] Betreff: Datenschutz im Jobcenter Köln Sehr [geschwärzt], zu Ihrer untenstehenden Anfrage teile ich mit, dass das Aktenzeichen Ihrer Eingabe [geschwärzt] lautet. Mit postalisch am 09.01.2023 an die von Ihnen benannte Anschrift versandtem Schreiben vom 03.01.2023 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihre Beschwerde zuständigkeitshalber an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Bonn abgegeben habe. Zur Begründung verweise ich auf den Inhalt des Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, und vielen Dank! Stimmt, es handelt sich ja um eine Bundesbehoerde und damit Zustaendigkeit des BfDI,…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: Aktenzeichen zur Beschwerde vom 18.12.22, 14:48, gegen den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter der Stadt Koeln [#265885]
Datum
12. Januar 2023 14:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank! Stimmt, es handelt sich ja um eine Bundesbehoerde und damit Zustaendigkeit des BfDI, wie der Verantwortliche nach DSGVO-EU verschweigt, indem er Auskunftsersuchenbearbeitung hinauszoegert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265885/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.