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Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht

Aktenzeichen bzw. Kalenderdaten zu allen Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen oder Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht.

Hintergrund ist der Bericht, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche des Amtsgerichts einen Anwalt angezeigt habe, für die Veröffentlichung eines Ablehnungsbeschlusses vor Verfahrensabschluss, nachdem der für die Verarbeitung Verantwortliche im Amtsgericht vorher den Beschluss durch seine Mitarbeitenden veröffentlichen ließ, was nach Presseberichten auch zu Ermittlungen gegen Mitarbeitende des Amtsgerichts geführt habe, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen den Beschluss selbst veröffentlichen ließen: https://www.ksta.de/koeln/amtsgericht-koeln-praesident-bringt-seine-mitarbeiter-mit-strafanzeige-in-bedraengnis-36591358

Da der Amtsgerichtspräsident eine Strafanzeige gegen einen Anwalt erstattet hat, nachdem seine Mitarbeitenden den gleichen Beschluss in seinem Auftrag veröffentlicht hatten, wird der für die Verarbeitung Verantwortliche sicherlich den Verstoß aus dem eigenen Haus spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsicht gemeldet haben - aufgrund seiner Pflicht nach der DSGVO

Sollte die LDI NRW von Amts wegen tätig geworden sein, so bitte ich um entsprechende Aktenzeichen bzw. Kalenderdaten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht [#191922]
Datum
2. Juli 2020 11:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen bzw. Kalenderdaten zu allen Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen oder Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht. Hintergrund ist der Bericht, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche des Amtsgerichts einen Anwalt angezeigt habe, für die Veröffentlichung eines Ablehnungsbeschlusses vor Verfahrensabschluss, nachdem der für die Verarbeitung Verantwortliche im Amtsgericht vorher den Beschluss durch seine Mitarbeitenden veröffentlichen ließ, was nach Presseberichten auch zu Ermittlungen gegen Mitarbeitende des Amtsgerichts geführt habe, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen den Beschluss selbst veröffentlichen ließen: https://www.ksta.de/koeln/amtsgericht-koeln-praesident-bringt-seine-mitarbeiter-mit-strafanzeige-in-bedraengnis-36591358 Da der Amtsgerichtspräsident eine Strafanzeige gegen einen Anwalt erstattet hat, nachdem seine Mitarbeitenden den gleichen Beschluss in seinem Auftrag veröffentlicht hatten, wird der für die Verarbeitung Verantwortliche sicherlich den Verstoß aus dem eigenen Haus spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsicht gemeldet haben - aufgrund seiner Pflicht nach der DSGVO Sollte die LDI NRW von Amts wegen tätig geworden sein, so bitte ich um entsprechende Aktenzeichen bzw. Kalenderdaten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 191922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191922/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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AW: Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht [#191922]
Datum
2. Juli 2020 12:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr geehrte<Information-entfernt> einfache Anträge nach IFG NRW sind laut Gesetzgeber unverzüglich zu bean…
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Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht [#191922]
Datum
26. Juli 2020 23:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> einfache Anträge nach IFG NRW sind laut Gesetzgeber unverzüglich zu beantworten, in Ausnahmen allerspätestens nach 1 Monat. Das gilt auch für die LDI NRW. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 191922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191922/
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugan…
Von
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AW: Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht [#191922]
Datum
27. Juli 2020 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) vom 2. Juli 2020. Ich habe für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 bis zum 24. Juli 2020 geprüft, ob der LDI NRW Vorgänge bezüglich des Amtsgerichts Köln vorliegen bzw. vorlagen. Diese Prüfung hat ergeben, dass der LDI keine Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 DS-GVO des Amtsgerichts Köln vorliegen und die LDI keine Prüfverfahren bezüglich des Amtsgerichts Köln durchgeführt hat. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Wie erklären Sie sich die pflichtbewusste Strafanzeige des…
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Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht [#191922]
Datum
27. Juli 2020 10:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank. Wie erklären Sie sich die pflichtbewusste Strafanzeige des Präsidenten des Amtsgerichts gegen einen Anwalt, der einen Beschluss vor Abschluss eines Verfahrens veröffentlicht hatte, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche des Amtsgerichts (Präsident des Amtsgerichts) selbst durch seine Mitarbeitenden veröffentlichen ließ? Ging es aus der SIcht der LDI NRW dort nicht u. a. um Datenschutz? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 191922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191922/
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
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AW: Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht [#191922]
Datum
27. Juli 2020 11:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr geehrte<Information-entfernt> weder zur möglichen Motivation des Amtsgerichtspräsidenten noch zum Inha…
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AW: Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht [#191922]
Datum
27. Juli 2020 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> weder zur möglichen Motivation des Amtsgerichtspräsidenten noch zum Inhalt der Anzeige kann ich eine Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich unmittelbar dorthin, soweit Sie diesbezüglich Erläuterung wünschen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> da ich explizit auch die Informationen über das (pflichtgemäße) Tätigwer…
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Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsicht gem. Art. 33 DSGVO für das Amtsgericht Köln bzw. alle Aktenzeichen/Kalenderdaten zu Prüfverfahren durch die Aufsicht [#191922]
Datum
27. Juli 2020 12:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> da ich explizit auch die Informationen über das (pflichtgemäße) Tätigwerden der LDI NRW von Amts wegen mitabgefragt habe, hilft es nicht weiter, den Präsidenten des Amtsgerichts nach dem Unterlassen einer pflichtgemäßen Meldung an die LDI NRW zu fragen. Insofern erbitte ich alle Vermerke, Notizen, Aktenzeichen etc. zu der Entscheidung der LDI NRW, nach Bekanntwerden des Vorfalls aus der Presse bzw. über den hiesigen Antrag, der Eingang in Ihre Informationssammlungen gefunden hat, als Aufsichtsbehörde nicht einzuschreiten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 191922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191922/
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Die von Ihnen angefragten Informationen…
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Datum
31. Juli 2020 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Die von Ihnen angefragten Informationen sind bei der LDI NRW nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke nochmals für die folgende aussagekräftige und vor Gericht ziti…
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Datum
29. September 2020 22:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke nochmals für die folgende aussagekräftige und vor Gericht zitierbare Information: "Ich habe für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 bis zum 24. Juli 2020 geprüft, ob der LDI NRW Vorgänge bezüglich des Amtsgerichts Köln vorliegen bzw. vorlagen. Diese Prüfung hat ergeben, dass der LDI keine Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 DS-GVO des Amtsgerichts Köln vorliegen und die LDI keine Prüfverfahren bezüglich des Amtsgerichts Köln durchgeführt hat." Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 191922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191922/
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