Aktenzugang zum "Öffentlichen Interesse Denkmalschutz" (§ 2 Abs. 1 DschG BW)

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Hiermit ist beantragt:

Selbstständiger Aktenzugang zu den fotografischen Dokumentationen folgend benannter denkmalgeschützter oder zu schützender Situationen und Sachen des gesetzlich öffentlichen Interesses § 2 Abs. 1 DSchG BW vor Zerstören durch Genehmigen der Stadt Heidelberg als Denkmalschutzbehörde. Erkennbarer Bedarf für Schwärzungsaufwand besteht nicht. Zur Vermeidung neuerlichen Veranlassen von "amtlicher Betreuung des Querulanten in seinen zahllosen Informationsfreiheitsanträgen" durch die "Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit" im Aufrag namentlich unbekannt beschränkt sich der hier vorgelegte Antrag auf nur 50 Beispiele unter zahllosen anderen eines größeren Umfangs.

1.
Erscheinungsbild "Schloss Heidelberg" als zentraler Bestandteil der kulturhistorischen Sachgesamtheit Altstadt und Landschaft Heidelberg gemäß UNESCO-Welterbegutachten und § 15 Absatz 4 Satz 1 DSchG BW im Zusammenhang geplanter Windkraftanlagen.

2.:
Königstuhl-Hotel.

3-8:
Schloss-Wolfsbrunnen-Weg 1, 18 (Garten), 35 (Garten), 50, 56, 78.

9:
Jettaweg 8.

10-11:
Hauptstr. 101, 103 (außen / innen jeweils).

12:
Kurpfalzring 71.

13:
Max-Jareckistraße Ecke Czernyring.

14.
Czernyring 15:

15:
Sophienstrasse 8-10.

16:
Neuenheimer Landstraße 18 a.

17:
Neckarstaden 24.

18-19:
Haardtstr. 42 / 55 .

20.:
Bürgerstraße 12.

21:
Friedrichstraße 7.

22:
Schiffgasse 15.

23:
Am Marktplatz 10 (innen).

24:
Berliner Straße 6.

25-26:
Bergstraße 117 / 120.

27:
Keplerstraße 83.

28:
Zeppelinstraße 16.

29:
Am Werderplatz-

30:
Mönchhofstraße 29.

31:
Häusserstraße 10-12.

32:
Handschuhsheimer Landstraße 52.

33:
Bergheimer Straße 115.

34:
Hauptstraße 44.

35:
Poststraße 36.

36:
Römerstraße 3-13.

37:
Eppelheimer Straße 18-20.

38:
Friedrich-Ebert-Platz.

39:
Friedrich-Ebert-Anlage 35.

40:
Plöck 48-50.

41:
Fahrtgasse 9.

42:
Kurfürstenanlage 1.

43:
Bahnhofstraße 9-13.

44:
Ludolfs-Krehl-Straße 29.

45:
In der Neckarhelle 1.

46:
Rudolf-Hell-Straße.

47:
Voßstraße 8.

48:
Albert-Überle-Straße 4-6.

49:
Mühltalstraße 129b.

50:
Am Schlossberg 43 und 45 (Garten).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 0 Follower:innen
Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist beantragt: Selbstst…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Aktenzugang zum "Öffentlichen Interesse Denkmalschutz" (§ 2 Abs. 1 DschG BW) [#290932]
Datum
24. Oktober 2023 19:45
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist beantragt: Selbstständiger Aktenzugang zu den fotografischen Dokumentationen folgend benannter denkmalgeschützter oder zu schützender Situationen und Sachen des gesetzlich öffentlichen Interesses § 2 Abs. 1 DSchG BW vor Zerstören durch Genehmigen der Stadt Heidelberg als Denkmalschutzbehörde. Erkennbarer Bedarf für Schwärzungsaufwand besteht nicht. Zur Vermeidung neuerlichen Veranlassen von "amtlicher Betreuung des Querulanten in seinen zahllosen Informationsfreiheitsanträgen" durch die "Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit" im Aufrag namentlich unbekannt beschränkt sich der hier vorgelegte Antrag auf nur 50 Beispiele unter zahllosen anderen eines größeren Umfangs. 1. Erscheinungsbild "Schloss Heidelberg" als zentraler Bestandteil der kulturhistorischen Sachgesamtheit Altstadt und Landschaft Heidelberg gemäß UNESCO-Welterbegutachten und § 15 Absatz 4 Satz 1 DSchG BW im Zusammenhang geplanter Windkraftanlagen. 2.: Königstuhl-Hotel. 3-8: Schloss-Wolfsbrunnen-Weg 1, 18 (Garten), 35 (Garten), 50, 56, 78. 9: Jettaweg 8. 10-11: Hauptstr. 101, 103 (außen / innen jeweils). 12: Kurpfalzring 71. 13: Max-Jareckistraße Ecke Czernyring. 14. Czernyring 15: 15: Sophienstrasse 8-10. 16: Neuenheimer Landstraße 18 a. 17: Neckarstaden 24. 18-19: Haardtstr. 42 / 55 . 20.: Bürgerstraße 12. 21: Friedrichstraße 7. 22: Schiffgasse 15. 23: Am Marktplatz 10 (innen). 24: Berliner Straße 6. 25-26: Bergstraße 117 / 120. 27: Keplerstraße 83. 28: Zeppelinstraße 16. 29: Am Werderplatz- 30: Mönchhofstraße 29. 31: Häusserstraße 10-12. 32: Handschuhsheimer Landstraße 52. 33: Bergheimer Straße 115. 34: Hauptstraße 44. 35: Poststraße 36. 36: Römerstraße 3-13. 37: Eppelheimer Straße 18-20. 38: Friedrich-Ebert-Platz. 39: Friedrich-Ebert-Anlage 35. 40: Plöck 48-50. 41: Fahrtgasse 9. 42: Kurfürstenanlage 1. 43: Bahnhofstraße 9-13. 44: Ludolfs-Krehl-Straße 29. 45: In der Neckarhelle 1. 46: Rudolf-Hell-Straße. 47: Voßstraße 8. 48: Albert-Überle-Straße 4-6. 49: Mühltalstraße 129b. 50: Am Schlossberg 43 und 45 (Garten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 290932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290932/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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Andreas Zoeltner
Aktenzung zu "Öffentliches Interesse Denkmalschutz" (§ 2 Abs.1 DSchG). Es ist freier Informationszugang …
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzung zu "Öffentliches Interesse Denkmalschutz" (§ 2 Abs.1 DSchG).
Datum
24. Oktober 2023
An
Stadt Heidelberg
Status
Es ist freier Informationszugang zu allen Fotodokumentionen der Heidelberger Denkmalschutzbehörde / der Stadt Heidelberg beantragt, welche vor Vernichtung der Sachen des gesetzlichen Schutzes sowie gesetzlich öffentlichen Interesses durch Genehmigen der Stadt Heidelberg anzufertigen sind und waren entsprechend wiederholten Aufforderungend des Landesdenkmalamtes. In den Fällen, in denen dies unterblieben war, beanspruche ich alternativ Informationszugang zu allen bildhaften Darstellungen inkl. Plänen und Bauzeichnungen in den historischen Bauakten. Als Fotograf hatte ich mehrfach bei der Stadt Heidelberg angeboten dies ehrenamtlich zu übernehmen, was immer zurückgewiesen wurde mit Begründungen wie: "Wer Mißstände der Verwaltung aufzeigen möchte dem fehlt die charakterliche Eignung", "Er will sich Informationen durch die Hintertüre erschleichen", "Er gibt vor sich für das öffentliche Interesse zu interessieren, sein Interesse ist als Neugier zu werten", "in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vertreten wir - die Öffentliche Verwaltung - das öffentliche Interesse für die Öffentlichkeit und zwar nicht-öffentlich", es bestünde bei meiner Mitarbeit "Gefahr des Geheimnisverrates" (gesetzlich rein öffentlicher Interessen), und als letzte Zurückweisung: "Wir sind mit Mitarbeiterstellen hinreichend ausgestattet" - hier für Dokumentieren der Schutzsachen mit einem bereits vorhandenen oder jeweils beauftragten Fotografen demnach anzunehmend (der dem Landesamt für Denkmalpflege fehlt: Die Mitarbeiterin fotografierte beispielsweise den Verlust "Heidelberg Jettaweg 8" im Rang einer Sache mit UNESCO-Anspruch "privat mit dem Handy"). Die Öffentlichkeit war auch in diesem Fall wie in Heidelberg grundsätzlich nicht über das von der ihrer Schutzbehörde in geheimen Verfahren genehmigte Verschwinden öffentlicher Schutzinteressen informiert, weswegen mir als Fotograf sich dann nur noch die (rein zufällige) Möglichkeit des Dokumentierens von Resten eines Schutthaufens bot. Zur Errichtung von Windkraftanlagen sind gesetzlich unzulässige Sichtbeziehungen zum Heidelberger Schloss seit Anfang diesen Jahres gemäß § 15 Abs. 4 DSchG BW in einer vorzulegenden Einzelfallprüfung zu visualisieren im Planungsverfahren und vor Genehmigen ... wozu die Stadt Heidelberg ebenfalls Informationszugang verweigert wie auch nur zum Stand des Verfahrens.