Aktion Stadtradeln und Nutzung RiDE-Datenportal

Anfrage an: Stadt Diepholz

Antrag nach dem NUIG/VIG

Guten Tag,

Die Stadt Diepholz hat 2021, 2022 und 2023 an der Aktion STADTRADELN teilgenommen.
Im Rahmen der Aktion 2023 hatten die teilnehmenden Radfahrer nun auch die Möglichkeit Probleme bzgl. der Fahrrad-Infrastruktur im Stadtgebiet mit Hilfe der RADAR! App an Sie zu senden.
Desweiteren haben alle Kommunen und Gemeinden, die an STADTRADELN teilnehmen die Möglichkeit sich für das "RiDE Datenportal" zu registrieren, um kostenlosen Einblick in planerisch relevante Radverkehrsdaten ihrer Stadt zu erhalten. Die Daten wurden im Rahmen der Aktion STADTRADELN in den Jahren 2022-2023 (2024 kommt dann auch noch dazu) GPS-Routendaten mittels der STADTRADELN-App erhoben, verarbeitet und für Planungszwecke zugänglich gemacht. Die derzeit bestehenden Anwendungsfälle (Heatmap, Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten, Statistik-Dashboard, Quelle-Ziel-Beziehungen, Wartezeiten) werden umfangreich evaluiert und technisch überarbeitet.

Zum Punkt "RiDE-Datenportal":
- Hat sich die Stadt Diepholz bei oben genanntem Portal registriert?
Wenn ja:
- Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch mit der Firma "Planersocietät" geteilt, die sich mit der Auswertung der Daten der "Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Entwicklung einer fahrradfreundlichen Innenstadt" beschäftigt?
- Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch für interessierte Diepholzer Bürger zur Verfügung gestellt, die sich mit dem Thema "Mobilität" beschäftigen möchten?

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste der über die RADAR! App gemeldeten Probleme
- Ihre generelle Vorgehensweise zur Bewertung und Beseitigung der Probleme
Außerdem zu jedem der gemeldeten Probleme:
- Ihre Bewertung des Problems
- Welche Maßnahmen wurden oder werden noch zur Behebung des Problems unternommen und in welchem Zeitrahmen erfolgten diese bzw. werden diese erfolgen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, Die Stadt Diepholz hat 2021, 2022 und 2023 an der Aktion STADTRADELN teilge…
An Stadt Diepholz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktion Stadtradeln und Nutzung RiDE-Datenportal [#290980]
Datum
25. Oktober 2023 14:16
An
Stadt Diepholz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, Die Stadt Diepholz hat 2021, 2022 und 2023 an der Aktion STADTRADELN teilgenommen. Im Rahmen der Aktion 2023 hatten die teilnehmenden Radfahrer nun auch die Möglichkeit Probleme bzgl. der Fahrrad-Infrastruktur im Stadtgebiet mit Hilfe der RADAR! App an Sie zu senden. Desweiteren haben alle Kommunen und Gemeinden, die an STADTRADELN teilnehmen die Möglichkeit sich für das "RiDE Datenportal" zu registrieren, um kostenlosen Einblick in planerisch relevante Radverkehrsdaten ihrer Stadt zu erhalten. Die Daten wurden im Rahmen der Aktion STADTRADELN in den Jahren 2022-2023 (2024 kommt dann auch noch dazu) GPS-Routendaten mittels der STADTRADELN-App erhoben, verarbeitet und für Planungszwecke zugänglich gemacht. Die derzeit bestehenden Anwendungsfälle (Heatmap, Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten, Statistik-Dashboard, Quelle-Ziel-Beziehungen, Wartezeiten) werden umfangreich evaluiert und technisch überarbeitet. Zum Punkt "RiDE-Datenportal": - Hat sich die Stadt Diepholz bei oben genanntem Portal registriert? Wenn ja: - Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch mit der Firma "Planersocietät" geteilt, die sich mit der Auswertung der Daten der "Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Entwicklung einer fahrradfreundlichen Innenstadt" beschäftigt? - Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch für interessierte Diepholzer Bürger zur Verfügung gestellt, die sich mit dem Thema "Mobilität" beschäftigen möchten? Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste der über die RADAR! App gemeldeten Probleme - Ihre generelle Vorgehensweise zur Bewertung und Beseitigung der Probleme Außerdem zu jedem der gemeldeten Probleme: - Ihre Bewertung des Problems - Welche Maßnahmen wurden oder werden noch zur Behebung des Problems unternommen und in welchem Zeitrahmen erfolgten diese bzw. werden diese erfolgen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290980/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Diepholz
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage habe ich zur Kenntnis genommen und an die entsprechende Abte…
Von
Stadt Diepholz
Betreff
AW: Aktion Stadtradeln und Nutzung RiDE-Datenportal [#290980]
Datum
25. Oktober 2023 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage habe ich zur Kenntnis genommen und an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Wir melden uns bei Ihnen sobald die Informationen vorliegen. Mit freundlichem Gruß

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Stadt Diepholz
Sehr << Antragsteller:in >> gern sende ich Ihnen heute die noch fehlenden Antworten auf Ihre weiteren…
Von
Stadt Diepholz
Betreff
AW: Aktion Stadtradeln und Nutzung RiDE-Datenportal [#290980]
Datum
5. Dezember 2023 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gern sende ich Ihnen heute die noch fehlenden Antworten auf Ihre weiteren Fragen zu. Auch hier gilt: Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem eventuell aufkommende, weiterführende Fragen ausführlich beantwortet werden können. 3. Die Stadt Diepholz hat 2021, 2022 und 2023 an der Aktion STADTRADELN teilgenommen. Im Rahmen der Aktion 2023 hatten die teilnehmenden Radfahrer nun auch die Möglichkeit Probleme bzgl. der Fahrrad-Infrastruktur im Stadtgebiet mit Hilfe der RADAR! App an Sie zu senden. Desweiteren haben alle Kommunen und Gemeinden, die an STADTRADELN teilnehmen die Möglichkeit sich für das "RiDE Datenportal" zu registrieren, um kostenlosen Einblick in planerisch relevante Radverkehrsdaten ihrer Stadt zu erhalten. Die Daten wurden im Rahmen der Aktion STADTRADELN in den Jahren 2022-2023 (2024 kommt dann auch noch dazu) GPS-Routendaten mittels der STADTRADELN-App erhoben, verarbeitet und für Planungszwecke zugänglich gemacht. Die derzeit bestehenden Anwendungsfälle (Heatmap, Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten, Statistik-Dashboard, Quelle-Ziel-Beziehungen, Wartezeiten) werden umfangreich evaluiert und technisch überarbeitet. Zum Punkt "RiDE-Datenportal": Hat sich die Stadt Diepholz bei oben genanntem Portal registriert? Ja, die Stadt hat sich bei RiDE-Kundenportal registriert und kann die Verkehrsdaten aus der Stadtradeln-Kampagne 2022 und 2023 nutzen. a. Wenn ja: Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch mit der Firma "Planersocietät" geteilt, die sich mit der Auswertung der Daten der "Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Entwicklung einer fahrradfreundlichen Innenstadt" beschäftigt? Die Daten aus dem RiDE-Portal werden für die verwaltungsinternen Planungen gesichtet. Allerdings sind die Daten nur bedingt nutzbar. Zum einen hat die STADTRADELN-Kampagne in Diepholz mit ca. 750 Teilnehmern und davon über 50 % analogen km-Erfassungen keine hohe Dichte an Radverkehrsdaten. Zum anderen fehlen uns einige wichtige Zielgruppen wie die Grundschüler und auch die Schüler der weiterführenden Schulen in Diepholz. Hinzu kommt, dass die kurzen Alltagswege innerstädtisch nicht abgebildet werden, da die App (wenn genutzt) für diese kurzen Strecken nicht aktiviert wird. Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Aspekte sind die Daten nur bedingt verwendbar. b. Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch für interessierte Diepholzer Bürger zur Verfügung gestellt, die sich mit dem Thema "Mobilität" beschäftigen möchten? Die Zugänglichmachung für die allgemeine Öffentlichkeit ist mit der kostenfreien Standardlizenz gem. Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: c. Eine Liste der über die RADAR! App gemeldeten Probleme Die gemeldeten Probleme können auf der Meldeplattform RADar! von den Bürgern eingesehen werden. Hier der Link auf die Kommunenseite von Diepholz: https://www.radar-online.net/index.php?id=48&tx_trradarmanager_rdmanager[ags]=032510012012 d. Ihre generelle Vorgehensweise zur Bewertung und Beseitigung der Probleme Außerdem zu jedem der gemeldeten Probleme: Alle Probleme befinden sich in der internen Bearbeitung. Dies ist auf der Meldeplattform RADar auch sichtbar. Wenn die Probleme behoben sind, wird dies auch über die Meldeplattform angezeigt. e. Ihre Bewertung des Problems Für alle Meldungen liegt eine verwaltungsinterne Bewertung vor. Die zuständigen Mitarbeiter des Tiefbaus und des Ordnungsamtes haben alle Meldungen im Detail besprochen, im Rahmen einer Begehung geprüft und dokumentiert sowie das weitere Vorgehen abgestimmt. f. Welche Maßnahmen wurden oder werden noch zur Behebung des Problems unternommen und in welchem Zeitrahmen erfolgten diese bzw. werden diese erfolgen Einige Maßnahmen werden im Zuge der Konzepterstellung „fahrradfreundliche Innenstadt“ berücksichtigt (beispielhaft genannt Gartenstraße, Friesenstraße, Steinstraße). Die Beschilderung an genannten Stellen sind mit dem Ordnungsamt abgestimmt und werden abgeändert (beispielhaft genannt Am Burggraben, Postdamm, Lange Straße, Am Heldenhain). Einige Punkte werden im Jahr 2024 baulich so hergerichtet, dass die gewünschte Verbesserung eintritt (beispielhaft genannt Dr.-Frieda-Duensing-Str). Andere genannte Stellen werden weiter beobachtet, um in Zukunft geeignete Maßnahmen durchzuführen (z.B. Ginsterstraße), an anderer Stelle wird ein Konzept zur Absprache mit dem Ordnungsamt erstellt (z.B. Thouarsstraße, Kapellenweg). Für bauliche Maßnahmen (z.B. Kreuzungsbereich Am Scheurenkamp / Schlesierstraße) sind Konzepte erstellt worden und können durchgeführt werden (abhängig vom Haushalt 2024). Mit freundlichem Gruß