Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur).“ Daraufhin hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ angekündigt. Inwiefern war das Justizministerium an diesem Programm beteiligt? Bitte senden Sie mir alle Absprachen und Dokumente zum Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“.
Antwort verspätet
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Datum13. November 2023
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17. Februar 2024
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ [#292197]
- Datum
- 13. November 2023 14:22
- An
- Bundesministerium der Justiz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium der Justiz
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- Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage
- Datum
- 20. November 2023
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197]
- Datum
- 23. November 2023 16:46
- An
- Bundesministerium der Justiz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium der Justiz
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197]
- Datum
- 1. Dezember 2023 16:26
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197]
- Datum
- 31. Januar 2024 11:58
- An
- Bundesministerium der Justiz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium der Justiz
- Betreff
- WG: Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197]
- Datum
- 14. Februar 2024 18:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- WIDERSPRUCHSBESCHEID
- Datum
- 27. Februar 2024
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