Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur).“ Daraufhin hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ angekündigt. Inwiefern war das Justizministerium an diesem Programm beteiligt? Bitte senden Sie mir alle Absprachen und Dokumente zum Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    17. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die L…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ [#292197]
Datum
13. November 2023 14:22
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur).“ Daraufhin hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ angekündigt. Inwiefern war das Justizministerium an diesem Programm beteiligt? Bitte senden Sie mir alle Absprachen und Dokumente zum Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292197/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage
Datum
20. November 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
753,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197] Guten Tag, bes…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197]
Datum
23. November 2023 16:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Gegen die Ablehnung meines Antrages lege ich Widerspruch ein. Frau Lemke hat sich am 17.10.2023 bei einer Pressekonferenz im BMUV anlässlich der Übergabe von Unterschriften (https://www.inkota.de/news/Reparaturbonus-uebergabe-bmu) bereits zum Stand der Verhandlungen / des Prozesses geäußert. Nach Aussagen von Personen vor Ort und Berichten sagte Sie vor den Kameras "dass das lange erwartete Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ nicht in der ursprünglich angekündigten Form kommen wird," (https://mission-einewelt.de/unterschriften-fuer-reparaturbonus-gesammelt-petition-an-umweltministerin-steffi-lemke-uebergeben/). Sie sagte außerdem, dass das Programm nicht mehrheitsfähig sei und kündigte lediglich die Förderung von Reparaturinitiativen ab dem 1. Januar an. Danach liegt nach unser Ansicht ein atypischer Fall vor, da "kursierende Gerüchte" im Umlauf sind (https://fragdenstaat.de/recht/handbuch-informationsfreiheit/verfahrensbezogene-ablehnungsgrunde/#i-informationsfreiheitsgesetz-des-bundes). In jedem Fall bitte ich Sie, mich nach § 4 Abs. 2 IFG über den Abschluss des Verfahrens zu informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292197/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197]
Datum
1. Dezember 2023 16:26
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz ZB6 - zu: 145101#00002#0370 Sehr << Antragsteller:in >> gegen meinen Bescheid vom 20. November 2023 haben Sie am 23. November 2023 per einfacher E-Mail Widerspruch eingelegt. Nach § 70 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist der Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Nach § 3a Absatz 2 Satz 2 VwVfG genügt der elektronischen Form ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die vorliegende E-Mail ist nicht mit einer solchen qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Widerspruch vom 23. November 2023 ist unwirksam, da er dem Schrifterfordernis des § 70 Absatz 1 Satz 1 VwGO nicht genügt (VG München, Urteil vom 29. Juni 2016 - M 6 K 16. 1335 - juris Rn. 12). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen"…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197]
Datum
31. Januar 2024 11:58
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte mich zum Stand meines Widerspruchs erkundingen. Ich habe Ihnen diesen am 04.12.2023 postalisch zugesendet und noch keine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
WG: Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen"…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Ihre E-Mail vom 23. November 2023 - Anfrage nach IFG zum Aktionsprogramm "Reparieren statt wegwerfen" - Absage [#292197]
Datum
14. Februar 2024 18:39
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
23-12-06-schriftlicherwiderspruch.pdf
145,3 KB
widerspruch-ifg-vorgang-namename.eml
198,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Widerspruch ist bei uns in Bearbeitung und wird voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen beschieden werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
WIDERSPRUCHSBESCHEID Der Widerspruch wird abgelehnt.
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
WIDERSPRUCHSBESCHEID
Datum
27. Februar 2024
Status
Der Widerspruch wird abgelehnt.