Aktivitäten des iranischen Geheimdienstes in Deutschland

Welche Erkenntnisse liegen dem BfV in Bezug auf die Tätigkeit des iranischen Geheimdienstes bzw. der iranischen Spionageabwehr in Deutschland vor?
Liegen dem BfV Erkenntnisse vor, ob sich die Aktivitäten des iranischen Geheimdienstes in jüngster Zeit verstärkt haben?
Liegen dem BfV Erkenntnisse vor, mit denen sich die Bedrohung konkretisieren lässt, die iranische Bürger, die sich in Deutschland aufhalten, ausgesetzt sind, wenn die iranischen Behörden wegen eines Spionageverdachts gegen sie ermitteln.
Sofern das BfV dazu keine Auskünfte geben kann, teilen Sie bitte mit, welche Behörde ggf. dafür zuständig ist, solche Auskünfte zu erteilen.

Antwort verspätet

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  • Datum
    27. Oktober 2023
  • Frist
    29. November 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Erkenntnisse liegen dem BfV in…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten des iranischen Geheimdienstes in Deutschland [#291145]
Datum
27. Oktober 2023 14:39
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Erkenntnisse liegen dem BfV in Bezug auf die Tätigkeit des iranischen Geheimdienstes bzw. der iranischen Spionageabwehr in Deutschland vor? Liegen dem BfV Erkenntnisse vor, ob sich die Aktivitäten des iranischen Geheimdienstes in jüngster Zeit verstärkt haben? Liegen dem BfV Erkenntnisse vor, mit denen sich die Bedrohung konkretisieren lässt, die iranische Bürger, die sich in Deutschland aufhalten, ausgesetzt sind, wenn die iranischen Behörden wegen eines Spionageverdachts gegen sie ermitteln. Sofern das BfV dazu keine Auskünfte geben kann, teilen Sie bitte mit, welche Behörde ggf. dafür zuständig ist, solche Auskünfte zu erteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291145/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 861146 (CN) Antrag nach dem IFG
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 861146 (CN) Antrag nach dem IFG
Datum
2. November 2023 07:38
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: BfV 861146 (CN) Antrag nach dem IFG [#291145] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Offensichtlich haben …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BfV 861146 (CN) Antrag nach dem IFG [#291145]
Datum
5. November 2023 15:48
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Offensichtlich haben Sie zu meiner Anfrage inhaltlich nicht Stellung genommen und Sie haben auch keinen Bescheid erlassen. Insofern kann ich Ihre Antwort nur als allgemeinen Hinweis ansehen, der keine rechtliche Bedeutung hat. Ich möchte Sie deshalb bitten, meine Anfrage in Bezug auf die Frage zu prüfen, ob Sie meine Fragen nicht doch beantworten können. Das gilt im Besonderen für die Frage, wer für mein Anliegen zuständig ist, sofern Sie meine Fragen nicht beantworten können. Sofern Sie meine Fragen in der Sache nicht beantworten können, bitte ich um die Übersendung eines begründeten Bescheids. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291145/