Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260983]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260983/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landeskriminalamt
Sehr << Antragsteller:in >> dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) ist es ein großes Anliegen, eine…
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260983]
Datum
14. November 2022 07:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) ist es ein großes Anliegen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Vor diesem Hintergrund hat das BLKA u.a. eine Klimaschutz-Beauftragte eingesetzt, um der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Klimaschutz ein hohes Gewicht zu geben. Ein sehr relevantes Potenzial für ein Einsparen von Energie ergibt sich bei Baumaßnahmen. Daher wird in diesem Bereich ein besonderer Fokus auf die Thematik gelegt. Bespielhaft können hier zwei aktuelle Baumaßnahmen genannt werden: - Neubau einer Außenstelle des BLKA in Wegscheid mit PV-Anlage, um selbst Strom generieren zu können. - Erneuerung der Fenster eines großen Gebäudes der Liegenschaft in der Maillingerstraße in München, um maßgeblich zur Reduzierung des Energieverbrauchs beim Heizen des Gebäudes beizutragen. Da Baumaßnahmen meist eine längere Vorlaufzeit benötigen, beschäftigt sich das BLKA aktuell intensiv mit der kurz- und mittelfristig umsetzbaren Optimierung des Energieverbrauchs. Neben der Prüfung von Energiesparmaßnahmen durch eigenes Fachpersonal und externe Firmen wurden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erarbeitung von Energieeinsparmöglichkeiten eingebunden. Als Ergebnis dieser Überprüfungen wurde beispielsweise die Temperatur in einigen Serverräumen erhöht, um weniger Energie für die Kühlung der entsprechenden Räume zu verbrauchen. Auch die Anzahl an Dienstfahrrädern wurde und wird weiterhin erhöht, um Fahrten mit Dienstfahrzeugen im Großraum München zu reduzieren. Zusätzlich werden Mitarbeitende hinsichtlich der verschiedenen Verhaltensweisen zum Einsparen von Energie sensibilisiert und um Mithilfe gebeten. Darüber hinaus wurde mit der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) Kontakt aufgenommen, um Unterstützung in Form von Informationen einzuholen, um dem Ziel der Klimaneutralität näher zu kommen. Der aktuelle Energieverbrauch des Bayerischen Landeskriminalamtes muss vor dem Hintergrund der Beherbergung einer Vielzahl von kriminaltechnischen Laboren und insbesondere des Rechenzentrums betrachtet werden, das die gesamte Bayerische Polizei versorgt. Im Jahr 2021 wurde durch das BLKA in staatseigenen und angemieteten Liegenschaften 13.299.477,24 kWh Strom benötigt. Das BLKA bezieht Ökostrom vom Anbieter Enercity. Laut Anbieter wird der Strom zu 100% aus Wasserkraft erzeugt, so dass sehr geringe Mengen Kohlenstoffdioxid erzeugt werden (ca. 2,6 g Kohlenstoffdioxid pro 1 kWh Strom). Die Wärmeversorgung der Liegenschaften des BLKA erfolgt überwiegend mit Fernwärme der Stadtwerke München. Diese wird gem. SWM ressourcenschonend im Kraft-Wärme-Kopplungs-Verfahren oder aus Geothermie erzeugt und verteilt. Für die Wärmeversorgung wurden im Jahr 2021 rund 6.065.121 kWh entsprechend in allen (sowohl staatseigen als auch angemieteten) Liegenschaften verbraucht. Mit freundlichen Grüßen,