Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260993]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260993/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Email an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und bitt…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 1190583] WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260993]
Datum
17. Oktober 2022 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Email an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und bitte Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sehr << Antragsteller:in >> das Wissenschaftsministerium ist in den Räumen des Kultusministeriums unt…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 1190583] WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260993]
Datum
21. Oktober 2022 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Wissenschaftsministerium ist in den Räumen des Kultusministeriums unterbracht. Laut Auskunft der Dienststelle des Kultusministeriums können für das Wissenschaftsministerium keine Daten gesondert dargestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte Sie nochmals bitten, meine untenstehende Anfrage inhaltlich zu beantworten. Gefragt hatte i…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 1190583] WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260993]
Datum
30. Januar 2023 13:48
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich möchte Sie nochmals bitten, meine untenstehende Anfrage inhaltlich zu beantworten. Gefragt hatte ich nämlich nach den Aktivitäten des Ministeriums zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung. Ich hoffe sehr, dass sich diese Aktivitäten nicht darauf beschränken, möglichst wenig über die selbstgenutzten Räumlichkeiten zu wissen, sondern dass auch abseits von Gebäudefragen Aktivitäten hin zu Klimaneutralität verfolgt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260993/
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre E-Mail an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und bit…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 1190583] WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260993]
Datum
31. Januar 2023 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre E-Mail an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und bitte Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Sehr << Antragsteller:in >> Sie erkundigen sich in Ihrer E-Mail zum einen nach Informationen zu Aktivi…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 1190583] WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260993]
Datum
14. Februar 2023 15:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie erkundigen sich in Ihrer E-Mail zum einen nach Informationen zu Aktivitäten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) in Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Zudem wünschen Sie Informationen zur Beteiligung des StMWK an dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Leider ist uns Ihre Anfrage zeitlich verzögert zugekommen. Wir bitten um Entschuldigung, möchten Ihnen aber dennoch wie folgt antworten:  Aktivitäten in Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes Alle Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMWK sind sich ihrer Vorbildfunktion im Sinne des Art. 3 Abs. 1 BayKlimaG bewusst und setzen diese Maßnahmen nicht erst seit der Novelle des BayKlimaG um. Die Maßnahmen zum Energieeinsparen wurden im Zuge der Umsetzung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen sowohl im Ministerium als auch in den nachgeordneten Einrichtungen nochmals intensiviert. Es ist beabsichtigt, diese Maßnahmen über die akute Energiekrise hinaus zu verstetigen und mit den Maßnahmen der Effizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien den Weg im Sinne des Art. 3 Abs. 1 BayKlimaG zu gehen. Das StMWK beteiligt sich dazu an der interministeriellen Arbeitsgruppe unter der Leitung des StMUV. Das StMWK ist im Rahmen der klimaneutralen Staatsverwaltung derzeit ebenso wie die übrigen Ministerien dabei, die CO2-Emissionen für das Jahr 2021 zu erheben. Da das StMWK zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht ist und viele zentrale Services gemeinsam erbracht werden, ist man überein gekommen, dass diese Bilanzierung für beide Häuser durch das StMUK erbracht wird. Insofern verweisen wir in diesem Punkt auf die Antwort des StMUK. Das StMWK beteiligt sich an den betreffenden Klimaschutzmaßnahmen im Bayerischen Klimaschutzprogramm (https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz/doc/klimaschutzprogramm_2022.pdf (https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz/doc/klimaschutzprogramm_2022.pdf)), darunter auch am Masterplan Moore, sofern die geschäftsbereichseigenen Liegenschaften betroffen sind. Die Hochschulen setzen den Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes zur Aufklärung über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels bereits um. Neben der Erarbeitung von Grundlagen in der Forschung schaffen sie insbesondere innerhalb der Lehre im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung ein Bewusstsein für die vielfältigen Fragestellungen der Nachhaltigkeit, vermitteln Wissen über die Ursachen, Auswirkungen sowie potenziellen Maßnahmen bzgl. der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und unterstützen die Studierenden beim Aufbau von Fähigkeiten, die zur Lösung dieser Herausforderungen beitragen. Mit freundlichen Grüßen