Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Anfrage an: Landratsamt Kitzingen

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landratsamt Kitzingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261032]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landratsamt Kitzingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261032/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Kitzingen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 16.10.2022 baten Sie um Zusendung verschiedener Infor…
Von
Landratsamt Kitzingen
Betreff
WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261032]
Datum
22. November 2022 10:48
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 16.10.2022 baten Sie um Zusendung verschiedener Informationen. Thema Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"): Der Landkreis Kitzingen befasst sich in einem eigenen Ausschuss, Umwelt-&Klima-Ausschuss (UKA), mit dem Klimaschutz, und im Landratsamt wir das Klimaschutzmanagement durchgeführt. U.a. wurde beschlossen/veranlasst: - Im UKA am 15.03.2021 wurde beschlossen, sich auf den Weg zu machen, bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. (Vorlage-Nr.: SG11/522/2021) http://buergerinfo.kitzingen.de/vo0050.php?__kvonr=2064 - Mit Vortrag SG 11/557/2021 wurde ein Überblick gegeben, welche Maßnahmen im BEREICH Energieeinsparung und Klimaschutz in den letzten Jahren umgesetzt wurden. http://buergerinfo.kitzingen.de/vo0050.php?__kvonr=2099 - Im UKA am 17.03.2022 wurde erneut durch den Sachstand des Klimamanagements über das Thema Treibhausgas-Neutralität informiert und Maßnahmen, hier die Errichtung von PV-Anlagen auf kreiseigenen Schuldächern durch SG 41 vorgestellt (hierzu http://buergerinfo.kitzingen.de/vo0050.php?__kvonr=2193 und Ebenso wurden & werden stetig Maßnahmen für den Klimaschutz umgesetzt (sowohl im Zuge von Sanierungs-/Baumaßnahmen, als auch durch Neuprojekte und in der laufenden Verwaltung). Der Umfang und die Zeitdauer machen eine abschließende Aufzählung nicht möglich, insofern wird exemplarisch auf o.g. Sachstandsbericht am 17.03.2021 verwiesen. - Bereits seit vielen Jahren wird im Landratsamt das Kommunale Energiemanagement für die Liegenschaften des Landkreises Kitzingen durchgeführt, und der Jahresbericht in den Gremien vorgelegt und beraten, z.B. zuletzt http://buergerinfo.kitzingen.de/vo0050.php?__kvonr=2177 Thema "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022): Nach unserer Kenntnis ist der Gesetzentwurf weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Insofern liegen uns keine weitergehenden Informationen vor; wir bitten Sie, sich insofern direkt an den Bayerischen Landtag (Landtagsverwaltung) bzw. das zuständige Bayerische Staatsministerium zu wenden. Soweit nach der internen Vorgehensweise gefragt wurde, wird auf o.g. Ausführungen Bezug genommen. Mit besten Grüßen