Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260975]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260975/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Wir werden die Daten so schnell wie möglic…
Von
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260975]
Datum
17. Oktober 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Wir werden die Daten so schnell wie möglich zusammenstellen und Ihnen antworten. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an den bereits erfolgten oder geplanten Be…
Von
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Betreff
AW: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260975]
Datum
14. November 2022 17:09
Status
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11,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an den bereits erfolgten oder geplanten Beiträgen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD), um das Ziel der Klimaneutralität der Bayerischen Staatsverwaltung bis 2030 gemäß Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen! Wir möchten Sie gerne mit den folgenden Daten im Wesentlichen für das Jahr 2019 über den bisherigen Energieverbrauch des BLfD informieren. Wir haben keine Daten aus den Jahren 2020 und 2021 zusammengestellt, weil sie aufgrund der Corona-Krise (insbesondere der vorübergehenden Verlagerung von Verbräuchen ins "Homeoffice" und des Entfalls von Dienstreisen) für die Feststellung eines "Ausgangsenergieverbrauchs" nicht aussagekräftig wären. - Stromverbrauch: 450.542 kWh - Gasverbrauch: 1.188.835 kWh - Fernwärme: 1.270 m³ - Wasserverbrauch: 4.187 m³ - Dienstlich per Kfz gefahrene km: 725.098 km - Papierverbrauch (2018): ca. 3.900 kg Seit 2019 haben wir über alle gesetzlichen oder durch Verwaltungsvorschriften geregelten Vorgaben hinaus im Wesentlichen folgende Aktivitäten entfaltet, die unsere Klimabilanz verbessern: - Standardisierung der Duplexfunktion beim Ausdruck von Dokumenten auf dienstlichen Druckern (2019) - Anschaffung von zwei Dienst-eBikes für die Münchner Dienststelle (Ende 2019) - Einsatz von Videokonferenzsoftware zur Vermeidung von Dienst- und anderen Reisen u. a. für interne Besprechungen und Personalauswahlverfahren (seit 2020) - Dienstvereinbarung "mobiles Arbeiten", u. a. um Arbeitswege zu reduzieren (2021) - "Ausdünnen" von Flurbeleuchtungen (2021) - Einsparung einer Kraftfahrer/-innenstelle (2021) - Umstellung von Desktop-PC auf Notebooks (seit 2021) - Einführung vollelektronischer Aktenführung (seit 2021) - Umstellung von Flurbeleuchtung auf LED (2022) - Stromabschaltung für Großkopierer außerhalb der Rahmenarbeitszeit (2022) - Kein Warmwasser in Sanitärbereichen (2022) - Reduzierung von Arbeitsplatzdruckern (seit 2022) - Wärmedämmung zwischen oberstem Bürogeschoss und ungedämmtem Dachraum in der Dienststellen München (veranlasst für 2023) - Ersatz eines dieselbetriebenen Dienstkraftwagens durch einen vollelektrischen Dienstkraftwagen (veranlasst für 2023) Wir prüfen fortlaufend weitere Maßnahmen zur Verbesserung unserer Klimabilanz. Hinsichtlich unserer Fachaufgaben freuen wir uns, dass in der aktuellen Klimaschutzdebatte Stichworte wie "Umbaukultur", "Gebäudebestand" und "graue Energie" verstärkt Bedeutung erhalten. Das BLfD könnte vielleicht mit dem Untertitel "Umbau- statt Neubaukultur seit 1908" gut für sich werben. Wir versuchen derzeit zudem aktiv, dem gewandelten Gewicht der Nutzung erneuerbarer Energien auch in den denkmalgeschützten 2,5 % des bayerischen Gebäudebestands durch überarbeitete denkmalfachliche Standards gerecht zu werden. Wir treten dafür ein, dass die Installation von PV-Anlagen an den bundesrechtlich geregelten Steuervorteilen für die Instandsetzung von Baudenkmälern teilnehmen kann. Die zum BLfD gehörende Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern führt Beratungen zu sammlungsverträglichen Möglichkeiten der Energieeinsparung durch. Informationen, Kommunikation und Dokumente, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen, gibt es im BLfD nicht. Wir hoffen, dass diese Nachricht Ihrem Informationsinteresse gerecht wird. Mit freundlichen Grüßen