Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Anfrage an: Landratsamt Miesbach

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Landratsamt Miesbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261039]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Landratsamt Miesbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261039/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Miesbach
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bisher wurde kein CO2-Abdruck des Landra…
Von
Landratsamt Miesbach
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#261039]
Datum
16. November 2022 11:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bisher wurde kein CO2-Abdruck des Landratsamts erfasst. Jedoch wurden bereits als Vorbereitung für die klimaneutrale Verwaltung 2030 Haushaltsmittel für die Erstellung einer CO2-Bilanz kommendes Jahr (2023) eingestellt. Aktivitäten in Bezug auf die Vorbildfunktion: - Den Energieverbrauch und die Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Situation der Kreisliegenschaften können Sie dem Energiebericht 2020 auf der Website entnehmen: Klimaschutz am Landratsamt / Landkreis Miesbach (landkreis-miesbach.de)<https://www.landkreis-miesbach.de/Bauen-Umwelt/Natur-und-Umwelt/Klimaschutz/Klimaschutz-am-Landratsamt/>. Darüber hinaus ist der Landkreis Teilnehmer am kommunalen Energieeffizienznetzwerk im Oberland. Der Landkreis hat sich im Rahmen des Netzwerks ein Einsparziel von 73 t/a vorgenommen. Zu diesem Ziel soll unteranderem der Aufbau eines Energiemanagements, die Installation von zwei Photovoltaik-Anlagen und eine Heizungssanierung beitragen. - Im Bereich der Mobilität wird aktuell an der Einführung des Fahrradleasings gearbeitet. In diesem Zuge soll auch die Radinfrastruktur am Landratsamt verbessert werde (Ladepunkte, Abstellanlagen, entsprechende sanitäre Anlagen). Aktuelle Informationen finden Sie in der Regel auf der Homepage des Landratsamts unter Klimaschutz / Landkreis Miesbach (landkreis-miesbach.de)<https://www.landkreis-miesbach.de/Bauen-Umwelt/Natur-und-Umwelt/Klimaschutz/> und Mobilität / Landkreis Miesbach (landkreis-miesbach.de)<https://www.landkreis-miesbach.de/Politik-Aktuelles/Themen/Mobilit%C3%A4t/> Bei Rückfragen zum Thema „klimaneutrale Verwaltung im Landkreis Miesbach“ können Sie sich, falls noch Bedarf besteht, gerne an die Klimaschutzmanagerinnen des Landkreises Miesbach wenden (Tel.Nr.: 08025/704-3315; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen