Sehr
<< Antragsteller:in >>
zu Ihrer Anfrage bzw. Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG vom 16.10.2022 nehmen wir wie folgt Stellung:
Hinsichtlich Ihrer Bitte zur Übermittlung von Informationen und Dokumenten aus unserem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen, teilen wir Ihnen mit, dass das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu diesem Gesetzentwurf keine eigene Stellungnahme abgegeben hat und dahingehend auch keine Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele des Gesetzes in unserem Hause vorliegt.
Zu den von Ihnen gewünschten Informationen und Dokumenten zu den eigenen Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion" bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen!) weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass sich diese gesetzliche Regelung auf die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern bezieht. Nach Art. 3 Abs. 3 wird den kommunalen Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreisen, Bezirken) lediglich empfohlen, entsprechend dieser „Vorbildfunktion“ zu verfahren, um bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
Im Handlungsfeld „Klimaschutz & Nachhaltigkeit“ hat der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die nachfolgend aufgezeigten Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet:
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat im Zuge eines Regionalentwicklungsprozesses, der in den Jahren 2020 sowie 2021 durchgeführt wurde, ein Entwicklungsleitbild mit dem Titel "Altmühlfranken 2030" erstellt, in dem u.a. der Klimaschutz sowie ein strukturierter Prozess im Bereich der Energiewende als Entwicklungsschwerpunkte ausgewiesen wurden (siehe Altmühlfranken 2030 (
altmuehlfranken.de)<
https://www.altmuehlfranken.de/2030/>). In seinen Zielsetzungen will der Landkreis als „Klimaregion Altmühlfranken“ beispielgebend sein im Klimaschutz. In diesem Zusammenhang bekennt sich der Landkreis zur aktuellen Zielsetzung der Bayerischen Staatsregierung in der Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes zum Erreichen der Klimaneutralität des Freistaats bis 2040 und strebt auf der Grundlage des vom Kreistag beschlossenen Entwicklungsleitbilds sowie den daraus sich ergebenden Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes an, diese Zielsetzung bereits früher zu erreichen.
Die Landkreisverwaltung hat sich in dem Zusammenhang zum Ziel gesetzt noch nachhaltiger zu werden und dem Klimaschutz somit eine wichtige Rolle zukommen zu lassen. Aufgabenstellungen, Planungen und Entscheidungen sollen in Zukunft noch mehr an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Damit nicht nur ein allgemeines Konzept entwickelt wird, sondern dies auch gelebt werden kann, hat die Verwaltung auf Initiative von Herrn Landrat Manuel Westphal ein Arbeitsprogramm zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit entwickelt, das im Zuge der Umsetzung des Entwicklungsleitbilds „Altmühlfranken 2030“ in den nächsten Jahren noch weiter ausgebaut werden soll. Dieses Arbeitsprogramm umfasst folgende Themenfelder: Nachhaltige Verwaltung sowie Beschaffung, Klimaschutzmaßnahmen, Biodiversitätssteigerung, Anpassung an den Klimawandel, Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten, moderne klimafreundliche Mobilitätsformen, Nachhaltige Wirtschaft, Ausbau Erneuerbarer Energien, Bildung, Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität des Landkreises zählen insbesondere :
· Erstellung eines landkreisweiten digitalen Energienutzungsplans (inkl. Fortschreibung der CO2-Bilanz des Landkreises)
· Gründung eines interkommunalen Klimaschutznetzwerks des Landkreises mit seinen kreisangehörigen Gemeinden
· Installation eines Energie- und Klimaschutzmanagements für die öffentlichen Gebäude des Landkreises
· Ausbau der Energieberatung,
· Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Klimaschutzes
· Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen Mobilität (Attraktivitätssteigerung im ÖPNV, Schienenpersonennahverkehr, Radverkehr)
· Klimapartnerschaft mit Land- und Forstwirtschaft aufbauen (siehe Maßnahmen im Bereich der Biodiversität sowie zur CO2-Kompensation)
· Müllvermeidungsstrategie sowie Ausbau bzw. Intensivierung der Kreislaufwirtschaft
· Erstellung eines Leitfadens für nachhaltige Beschaffung, der laufend fortgeschrieben wird.
Im Rahmen der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises im Jahr 2011 wurde u.a. auch eine Energie- und CO2-Bilanz erstellt, die im Jahr 2016 fortgeschrieben wurde. Beide CO2-Bilanzen sind auf der Homepage des Landkreises als Download abrufbar unter
https://www.altmuehlfranken.de/umwelt... . Im Rahmen der Erstellung eines landkreisweiten digitalen Energienutzungsplans im Jahr 2022/2023 ist u.a. auch eine weitere aktualisierte Fortschreibung der CO2-Bilanz des Landkreises basierend auf den ermittelten Energieverbräuchen für Wärme, Strom und Verkehr vorgesehen.
In der Vergangenheit hat sich der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wiederholt an verschiedenen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung im Gebäudebereich beteiligt und hier im Bereich seiner Liegenschaften den bestehenden Energieverbrauch reduziert.
In Ergänzung zum bereits erstellten Arbeitsprogramm des Landkreises „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ wurde die Landkreisverwaltung mit Beschluss des Kreistages vom 13.12.2021 damit beauftragt, unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel (siehe insbes. Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ sowie Förderrichtlinie des Freistaats Bayern nach den Förderrichtlinien „Kommunaler Klimaschutz –KommKlimaFöR“) ein kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement in der Landkreisverwaltung für die kreiseigenen Liegenschaften nach Maßgabe der einschlägigen Förderbestimmungen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren aufzubauen, zu implementieren sowie kontinuierlich zu betreiben. Die Einführung eines Energiemanagements (EMS) nach Vorliegen der entsprechenden Förderzusagen beginnend ab 2023 dient der systematischen und kontinuierlichen Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung, zum Beispiel durch die Reduzierung der Energieverbräuche beim Landkreis. In einem jährlich zu erstellenden Energiebericht sollen alle für das Energiemanagement relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen systematisch erfasst, Einsparpotenziale identifiziert und Handlungsempfehlungen gegeben. Das EMS trägt dazu bei, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Energiekosten und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Es umfasst alle Tätigkeiten, die geplant und durchgeführt werden, um bei gleicher Leistung den geringsten Energieeinsatz sicherzustellen, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden, Arbeitsabläufe energetisch zu optimieren und die Treibhausgasbilanz einer Organisation zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen