Aktivitäten zur Istanbul-Konvention

Anfrage an: Landgericht Itzehoe

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung all…
An Landgericht Itzehoe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195130]
Datum
13. August 2020 11:58
An
Landgericht Itzehoe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195130/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landgericht Itzehoe
Präsident des Landgerichts Itzehoe 140 E - 1304 Ihr Antrag nach dem IZG-SH vom 13.08.2020 Ihre Anfrage zu Aktivi…
Von
Landgericht Itzehoe
Betreff
Ihre Anfrage zu Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195130]
Datum
9. Juli 2021 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Präsident des Landgerichts Itzehoe 140 E - 1304 Ihr Antrag nach dem IZG-SH vom 13.08.2020 Ihre Anfrage zu Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195130] Sehr Antragsteller/in leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre Anfrage vom 13.08.2020 zu beantworten. Die erbetenen Informationen können nicht zur Verfügung gestellt werden, da derartige Informationen hier nicht erfasst werden. Allgemein kann mitgeteilt werden, dass die Istanbul-Konvention als völkerrechtlicher Vertrag nach Ratifizierung durch den Bundesgesetzgeber zum 01.02.2018 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention in nationales Recht wird nicht durch das Landgericht Itzehoe, sondern durch andere Ebenen veranlasst. Im Rahmen der Tätigkeit des Landgerichts sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als Rechtsprechungsorgan wird selbstverständlich auf die Einhaltung und Anwendung der geltenden Normen und Gesetze geachtet und sich in diesem Zusammenhang stetig und umfangreich fortgebildet. Mit freundlichen Grüßen