Aktivitäten zur Istanbul-Konvention

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung …
An Landgericht Traunstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195175]
Datum
13. August 2020 11:58
An
Landgericht Traunstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195175/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Traunstein
Bl.S. 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in leider verzögert sich die Antwort Ihres E-Mails noch etwas. Ich komme au…
Von
Landgericht Traunstein
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195175]
Datum
3. September 2020 19:47
Status
Warte auf Antwort
Bl.S. 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in leider verzögert sich die Antwort Ihres E-Mails noch etwas. Ich komme auf die Angelegenheit so bald wie möglich zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht München
Bl.S. 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihr E-Mail vom 13.08.2020 teile ich folgendes mit: Mit Ihr…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195175]
Datum
20. November 2020 18:25
Status
Warte auf Antwort
Bl.S. 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihr E-Mail vom 13.08.2020 teile ich folgendes mit: Mit Ihrer vorgenannten Eingabe stellen Sie verschiedene Fragen betreffend die sogenannte "Istanbul-Konvention" (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). Nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz ist eine Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen allenfalls zu erteilen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird. Dahingehende Ausführungen sind in Ihrem Antrag nicht enthalten. Die späte Erledigung bitte ich zu entschuldigen; auf mein E-Mail vom 03.09.2020 weise ich hin. Albert Dirnberger Geschäftsleiter Landgericht Traunstein Herzog-Otto-Straße 1 83278 Traunstein Tel.: 0861/56-269 Fax: 0861/56-273
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 20. November, in der Sie um Darlegung meines berechtig…
An Oberlandesgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195175]
Datum
24. November 2020 12:50
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 20. November, in der Sie um Darlegung meines berechtigen Interesses an den Informationen baten. Hierzu kann ich erklären: Ich möchte wissenschaftlich die Umsetzung der Istanbul-Konvention untersuchen, insbesondere auch die Aktivitäten von Gerichten hierzu, einschließlich Aktivitäten zur Information oder Fortbildung über die Konvention. Die hierfür nötigen Informationen liegen Ihnen vor, daher bitte ich um entsprechende Herausgabe. Zudem habe ich als Bürger das ideelle Interesse, die Umsetzung dieser Konvention in unserem Rechtsstaat zu verstehen sowie das Verhältnis des Gedankens hinter der Konvention zur realen Anwendung. Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass diese Informationen auch im öffentlichen Interesse sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195175/
Oberlandesgericht München
LG TS 1271 E - 411/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 24. November 2020 teilen Sie mit, das…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195175]
Datum
9. Februar 2021 16:50
Status
Warte auf Antwort
LG TS 1271 E - 411/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 24. November 2020 teilen Sie mit, dass das Ihren Antrag vom 13. August 2020 begründendes Interesse „sowohl wissenschaftlicher als auch persönlicher Art“ sei. Derartige kurze und nicht weiter begründete Ausführungen genügen den Anforderungen an die Darstellung eines berechtigten Interesses im Sinne des § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) nicht. Vielmehr bedarf es eines schlüssigen Sachvortrags zur Begründung Ihres möglichen berechtigten Interesses. Ein bloßes Interesse ist jedenfalls nicht als hinreichend berechtigtes Interesse anzuerkennen. Bitte beachten Sie auch, dass etwaige Auskunftsersuchen der schriftlichen Form bedürfen und Ihre Identität zweifelsfrei geklärt sein muss. Ein Ersuchen per E-Mail kann daher nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
LG TS 1271 E - 411/2020 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Februar. Hiermit lege ic…
An Oberlandesgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195175]
Datum
22. Februar 2021 16:28
An
Oberlandesgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
LG TS 1271 E - 411/2020 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Februar. Hiermit lege ich Ihnen ein weiteres mal mein Interesse an den Informationen dar. Ich leite eine Menschenrechtsstiftung (Stiftung Erneuerbare Freiheit) und beschäftige mich daher mit Menschenrechten. Ich möchte nun die Umsetzung der Istanbul-Konvention in unserem Rechtsstaat untersuchen sowie das Verhältnis des Gedankens hinter der Konvention zur realen Anwendung. Daher interessieren mich insbesondere auch die Aktivitäten von Gerichten hierzu, einschließlich Aktivitäten zur Information oder Fortbildung über die Konvention. Die hierfür nötigen Informationen liegen Ihnen (und nur Ihnen) vor, daher bitte ich um entsprechende Herausgabe. Meines Wissens bedarf dieser Antrag nicht der schriftlichen Form. Wenn Sie das anders sehen, möchte ich Sie bitten, dies zu begründen. Spätestens durch Übermittlung meiner Adresse habe ich mich Ihnen gegenüber identifiziert, mein Name und meine Emailadresse sind Ihnen ohnehin schon bekannt Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195175/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oberlandesgericht München
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Februar 2021 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Oberlandesgericht München
Istanbul-Konvention Von meinem iPhone gesendet Sehr Antragsteller/in zunächst möchte ich mich entschuldigen, das…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
Istanbul-Konvention
Datum
5. Juli 2021 21:52
Status
Von meinem iPhone gesendet Sehr Antragsteller/in zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass Sie solange auf meine Antwort warten mussten. Die vergangenen Monate waren für alle Verwaltungen aufgrund der Coronapandemie sehr anstrengend. Im Wesentlichen wurde Ihre Anfrage bereits mit dem Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts München vom 19.02.2021 beantwortet, auf das ich vollinhaltlich Bezug nehme, Gz. OLG M 1271 E - 3108/2020, Trotzdem habe ich zusätzlich hier im Hause recherchiert. Über die Zuleitungen des Oberlandesgerichts München hinaus bestehen keine hier keine weiteren Vorgänge, die sich auf die Istanbul-Konvention beziehen. Eigene dezentrale Fortbildungen zum gegenständlichen Thema wurden durch das Landgericht Traunstein weder veranstaltet noch durchgeführt. Bestimmt wurden jedoch hierzu Einzelfragen im Rahmen verschiedener Fortbildungen erörtert. Inwieweit die Istanbul-Konvention in Straf- und Zivilverfahren ihren Niederschlag fand, kann mangels expliziter Aufzeichnungen nicht beantwortet werden. Für weitere Fragen stehe ich gerne, auch telefonisch, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen