Aktivitäten zur Istanbul-Konvention

Anfrage an: Landgericht Ulm

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung …
An Landgericht Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195178]
Datum
13. August 2020 11:58
An
Landgericht Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195178/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktivitäten zur Istanbul-Konvention“ vom 13.08.2…
An Landgericht Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195178]
Datum
22. Januar 2021 23:12
An
Landgericht Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktivitäten zur Istanbul-Konvention“ vom 13.08.2020 (#195178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 133 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195178/

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Landgericht Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landgericht Ulm ist mit der Istanbul-Konvention erstmals im Rahmen einer Anhörun…
Von
Landgericht Ulm
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195178]
Datum
25. Januar 2021 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landgericht Ulm ist mit der Istanbul-Konvention erstmals im Rahmen einer Anhörung durch das Justizministerium Baden-Württemberg und das Oberlandesgericht Stuttgart zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht“ befasst worden. Das Landgericht Ulm wurde hierzu vom Oberlandesgericht Stuttgart über die Vorlage in Kenntnis gesetzt und es wurde um Stellungnahme gebeten. In der Folge sind wir vom Ministerium und dem Oberlandesgericht Stuttgart über die Aufstellung des „Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen“ informiert worden, der vor dem Hintergrund der Istanbul-Konvention erarbeitet wurde. Aspekte der Istanbul-Konvention sind in Fortbildungen für Justizangehörige integriert; desweiteren gibt es Fortbildungsangebote im Rahmen von landesweiten Veranstaltungen, bei der Deutschen Richterakademie sowie im Rahmen des European Judicial Training Network (EJTN). In den vergangenen Jahren standen auf Landes- bzw. Bundesebene mit Bezug zur Istanbul-Konvention unter anderem auf dem Programm Einführungstagungen für Richterinnen und Richter, Seminare für Familienrichterinnen und Familienrichter zu Gewalt in der Familie, zu familienpsychologischen Gutachten oder zur kindlichen Beeinträchtigung durch elterliche Partnerschaftsgewalt, Seminare für Strafrichterinnen und Strafrichter zu aktuellen Entwicklungen im Opferschutz, zur Strafverfolgung bei sexuellem Übergriff oder zur Psychiatrie und Psychologie im Strafverfahren sowie überregionale Tagungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Rechtsantragsstellen, die mit Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz befasst sind. Darüber hinaus befasste sich das EJTN z.B. im Januar 2020 mit dem Thema „Gender and Domestic Violence; Female Genital Mutilation“. Durch den Einsatz von Referenten, die zum Teil nicht innerhalb der Justiz tätig sind, werden die teilnehmenden Richterinnen und Richter ebenso aber auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit zahlreichen Aspekten befasst, die Gegenstand und Ziel der Istanbul-Konvention sind. Die Einführungstagungen von Richterinnen und Richtern sind obligatorisch, darüber hinaus besteht für Richterinnen und Richter eine landesgesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung. Mit freundlichen Grüßen