Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt?
(3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung all…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195212]
Datum
13. August 2020 12:02
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt? (3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195212/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese aufgrund der thematischen Zuständigke…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195212]
Datum
27. August 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese aufgrund der thematischen Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13. August nach dem IZG-SH beantworte ich für das Ministerium für I…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195212]
Datum
7. September 2020 10:28
Status
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11,7 KB
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8,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13. August nach dem IZG-SH beantworte ich für das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wie folgt: Die Istanbul-Konvention (IK) ist im Referat „Gleichstellung der Geschlechter, Schutz von Frauen vor Gewalt“ erstmalig am 11. Oktober 2010 als Entwurf in englischer und französischer Sprache aktenkundig geworden. In Schleswig-Holstein hat sich bereits 2017 die Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen (SCHIFF) entwickelt, die unter Federführung des Landesverbandes Frauenberatung e.V. (LFSH) seit 2018 jährlich vom Land gefördert wird. Im Oktober 2018 wurde mit einer Kick-off-Veranstaltung mit rund 200 Teilnehmenden der Startschuss für die Umsetzung der IK in Schleswig-Holstein gegeben. SCHIFF ist seither eine der beiden Säulen und trägt mit entsprechender Netzwerkarbeit und regionalen Pilotprojekten im präventiven Bereich zur Umsetzung der Konvention bei. Die zweite Säule ist die Zusammenarbeit der maßgeblich zuständigen Stellen und Beteiligten in einer Arbeitsgruppe (AG 35) des Landespräventionsrates (LPR). Die Arbeitsergebnisse in der AG werden auch in die Neufassung des „Aktionsplans häusliche Gewalt“ einfließen und damit nachhaltig wirken. Die AG 35 hat ihre Arbeit am 30. August 2019 aufgenommen. Die weitere konkrete Arbeit erfolgt in Unterarbeitsgruppen zu den Themen Justiz, Bildung und Forschung, Gleichstellung, Hilfe und Schutz, öffentliches Bewusstsein. Im Rahmen von SCHIFF erfolgt umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit über Vorträge, Schulungsveranstaltungen, soziale Medien oder auch ganz aktuell eine Plakatkampagne zum Thema Männlichkeit (siehe https://ab-jetzt.org/). Die regionalen Projekte zu Themen wie z.B. Hochrisikomanagement laufen und entwickeln sich fort. Darüber hinaus ist das Land Schleswig-Holstein in allen mit der IK befassten Bund-Länder-Gremien vertreten und wirkt an der Entwicklung des Themas mit. Mit freundlichen Grüßen