Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt?
(3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195208]
Datum
13. August 2020 12:02
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt? (3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195208/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Brandenburg
(II.3) 1451 - E II.029/20 - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
(II.3) 1451 - E II.029/20 - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
Datum
15. September 2020 12:28
Status
Warte auf Antwort
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder wenden Sie sich an die im Schreiben genannte Bearbeiterin oder den Bearbeiter. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: (II.3) 1451 - E II.029/20 - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: (II.3) 1451 - E II.029/20 - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) [#195208]
Datum
16. September 2020 09:12
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. September und den Verweis auf den ersten Staatenbericht. Diesem (und insbesondere der einen Seite zu Brandenburg) kann ich aber nicht die hier angefragten Informationen entnehmen. Ich möchte Sie daher bitten, meine Anfrage inhaltlich zu beantworten; sofern Ihnen tatsächlich keinerlei eigene Informationen zu meiner Anfrage vorliegen, bitte ich ebenfalls um entsprechende Nachricht. Ich kann mir allerdings schlecht vorstellen, dass ein Justizministerium hierzu keinerlei Unterlagen haben sollte. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195208/