Aktualisierter Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlage

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Den aktualisierten Entwurf für die Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlagen. Der letzte nach IFG/UIG/VIG veröffentlichte Stand ist vom Dezember 2022, ich bitte um Zusendung der seitdem erfolgten Änderungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktualisierten Entwurf für die Se…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktualisierter Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlage [#294600]
Datum
11. Dezember 2023 11:43
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktualisierten Entwurf für die Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlagen. Der letzte nach IFG/UIG/VIG veröffentlichte Stand ist vom Dezember 2022, ich bitte um Zusendung der seitdem erfolgten Änderungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294600/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktualisierter Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewer…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktualisierter Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlage [#294600]
Datum
18. Januar 2024 09:19
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktualisierter Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlage“ vom 11.12.2023 (#294600) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie den Entwurf der Sektorleitlinie 2.0 für die Zulas…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Aktualisierter Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlage [#294600]
Datum
22. Januar 2024 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie den Entwurf der Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung gemäß Ihres Antrages nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um ein Entwurfsdokument handelt, das noch nicht endgültig abgestimmt ist. Die Inhalte können sich noch ändern und sind derzeit weder für beteiligte Stellen verbindlich anwendbar noch können sie als Empfehlung eines Fachkreises für eine entsprechende Vorgehensweise aufgefasst werden. Die derzeit gültige Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung können Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamten einsehen: https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/Verwaltungsvorschriften/VVGIuV/vvgiuv_node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung des Dokuments. Leider sind die für d…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktualisierter Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlage [#294600]
Datum
22. Januar 2024 10:12
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung des Dokuments. Leider sind die für das Thema IT-Security relevanten Anhänge nicht enthalten. Können Sie bitte die folgenden Anhänge in der aktualisierten Fassung zur Verfügung stellen? - Anlage 1.11: Prozessablauf in der Phase Lastenheft (IT-Security) - Anlage 1.12: Prozessablauf in der Phase Pflichtenheft (IT-Security) - Anlage 1.13: Prozessablauf in der Phase Produkt (IT-Security) - Anlage 1.14: Prozessablauf Teilprozess IT-Security-Patch für IT-Security - Anlage 1.15: Zusammenhang Zulassungsprozess Safety und Zulassungsprozess IT-Security - Anlage 24: Liste der Dokumente, die als Technische Vorschriften für den Stand der Technik für die Zulassungsbewertung der IT-Security auszuwerten sind (S,T) - Anlage 25: Struktur eines Cybersecurity-Cases (S,T) Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294600/

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie den aktuellen Stand der angeforderten Anlagen zum…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AG: Aktualisierter Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlage [#294600]
Datum
25. Januar 2024 13:53
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
anlage-1-11-prozess-lh-itsec-2023-05-05.pdf
187,9 KB
anlage-1-12-prozess-ph-itsec-2023-05-05.pdf
418,3 KB
anlage-1-13-prozess-produkt-itsec-2023-05-05.pdf
272,9 KB
anlage-1-14-prozess-patch-itsec-2023-05-05.pdf
166,2 KB
anlage-1-15-prozessteilung-2023-05-02.pdf
169,2 KB
anlage-24-stand-der-technik-2023-07-18.pdf
114,6 KB
anlage-25-struktur-csc-2022-12-14.pdf
222,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend erhalten Sie den aktuellen Stand der angeforderten Anlagen zum Entwurf der Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung gemäß Ihres Antrages nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um Entwurfsdokumente handelt, das noch nicht endgültig abgestimmt ist. Die Inhalte können sich noch ändern und sind derzeit weder für beteiligte Stellen verbindlich anwendbar noch können sie als Empfehlung eines Fachkreises für eine entsprechende Vorgehensweise aufgefasst werden. Die derzeit gültige Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung können Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamten einsehen: https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/Verwaltungsvorschriften/VVGIuV/vvgiuv_node.html Mit freundlichen Grüßen