Aktualisierter Infobrief Beratungsgremien

Anfrage an: Deutscher Bundestag

die aktualisierte Fassung des 2010 erstellten Infobriefs des Wissenschaftlichen Dienstes zu den Beratungsgremien der Bundesregierung und im Bundestag (http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/Beratungsgremien.pdf oder http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=2846&id=1205).
Falls es keine neuere Fassung dieses Infosbriefs geben sollte, bitte ich um die Zusendung einer anderweitigen Aufstellung, aus der die aktuell tätigen Beratungsgremien der Bundesregierung und des Bundestags hervorgehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
  • 0 Follower:innen
Maria Reimer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktualisiert…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Maria Reimer
Betreff
Aktualisierter Infobrief Beratungsgremien
Datum
18. Oktober 2013 13:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktualisierte Fassung des 2010 erstellten Infobriefs des Wissenschaftlichen Dienstes zu den Beratungsgremien der Bundesregierung und im Bundestag (http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/Beratungsgremien.pdf oder http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=2846&id=1205). Falls es keine neuere Fassung dieses Infosbriefs geben sollte, bitte ich um die Zusendung einer anderweitigen Aufstellung, aus der die aktuell tätigen Beratungsgremien der Bundesregierung und des Bundestags hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Maria Schröder
Mit freundlichen Grüßen Maria Reimer
Deutscher Bundestag
Sehr geehrte Frau Schröder, die beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundliche…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Aktualisierter Infobrief Beratungsgremien
Datum
24. Oktober 2013 15:07
Status
geschwärzt
585,3 KB
smime.p7s
4,8 KB


Sehr geehrte Frau Schröder, die beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt-Hederich

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Deutscher Bundestag
Ihre E-Mail vom 18. Oktober 2013 Sehr geehrte Frau Schröder, zu Ihrem Antrag per E-Mail vom 18. Oktober 2013 übe…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. Oktober 2013
Datum
12. November 2013 09:46
Status
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrte Frau Schröder, zu Ihrem Antrag per E-Mail vom 18. Oktober 2013 übersende ich Ihnen den im Anhang befindlichen Bescheid vom 12. November 2013. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt-Hederich