Aktualisierung der Empfehlungen der STIKO zur Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Risikogruppen gegen Pneumokokken (28.09.2023)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Betreff: "Aktualisierung der Empfehlungen der STIKO zur Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Risikogruppen gegen Pneumokokken und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung" vom 28.09.2023
In der o.g. wissenschaftlichen Begründung unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/39_23_Anhang.pdf wurden die sog. Evidence‐to‐Decision (EtD)-Tabellen veröffentlicht. In dieser waren jedoch die Checkboxen bei den einzelnen Fragestellungen nicht ausgefüllt.
Die EtD-Tabellen werden laut https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Aufgaben_Methoden/SOP.pdf
"zusammen mit der Wissenschaftlichen Begründung der Empfehlung veröffentlicht".
Nicht (vollständig) ausgefüllte EtD-Tabellen ergeben keinen Sinn, da der Entscheidungsprozess der STIKO nicht transparent und nachvollziehbar ist.
Die STIKO hat auch schon früher eine ausgefüllte EtD-Tabelle veröffentlich, z.B. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/50_18_Anhang.pdf.
Bitte senden Sie uns die vollständig ausgefüllte Tabelle aus dem Anhang der o.g. wissenschaftlichen Begründung zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2023
  • Frist
    15. November 2023
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Angelika Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betreff: "Aktualisierung der Emp…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
Aktualisierung der Empfehlungen der STIKO zur Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Risikogruppen gegen Pneumokokken (28.09.2023) [#290122]
Datum
13. Oktober 2023 15:04
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betreff: "Aktualisierung der Empfehlungen der STIKO zur Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Risikogruppen gegen Pneumokokken und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung" vom 28.09.2023 In der o.g. wissenschaftlichen Begründung unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/39_23_Anhang.pdf wurden die sog. Evidence‐to‐Decision (EtD)-Tabellen veröffentlicht. In dieser waren jedoch die Checkboxen bei den einzelnen Fragestellungen nicht ausgefüllt. Die EtD-Tabellen werden laut https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Aufgaben_Methoden/SOP.pdf "zusammen mit der Wissenschaftlichen Begründung der Empfehlung veröffentlicht". Nicht (vollständig) ausgefüllte EtD-Tabellen ergeben keinen Sinn, da der Entscheidungsprozess der STIKO nicht transparent und nachvollziehbar ist. Die STIKO hat auch schon früher eine ausgefüllte EtD-Tabelle veröffentlich, z.B. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/50_18_Anhang.pdf. Bitte senden Sie uns die vollständig ausgefüllte Tabelle aus dem Anhang der o.g. wissenschaftlichen Begründung zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller Anfragenr: 290122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290122/ Postanschrift Angelika Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 13.10.2023 Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.10.2023
Datum
17. Oktober 2023 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.10.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0092 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Angelika Müller
AW: Ihre Anfrage vom 13.10.2023 [#290122]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktualisierung der Empfe…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.10.2023 [#290122]
Datum
16. November 2023 10:42
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktualisierung der Empfehlungen der STIKO zur Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Risikogruppen gegen Pneumokokken (28.09.2023)“ vom 13.10.2023 (#290122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.10.2023 | Az. 2.13.04/0005#0092 | [#290122] Sehr ge…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.10.2023 | Az. 2.13.04/0005#0092 | [#290122]
Datum
21. November 2023 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Müller, auf Ihre Anfrage vom 13.10.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit: In einer Evidence-to-Decision (EtD) Tabelle sind alle für die Entscheidung der STIKO zu oder gegen eine Impfempfehlung wesentlichen Aspekte in Kurzform dargestellt. Die Geschäftsstelle der STIKO erstellt die EtD Tabelle in Absprache mit der STIKO Arbeitsgruppe (AG) und erarbeitet eine Wissenschaftliche Begründung, in der im Narrativ nochmals ausführlicher auf alle Aspekte eingegangen wird. Hierbei folgt sie der Standardvorgehensweise (SOP) der STIKO (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Aufgaben_Methoden/SOP.pdf?__blob=publicationFile). Es ist nach SOP nicht zwingend erforderlich, dass die AG oder die STIKO die Bewertungen ("judgements") mit einem Kreuz versieht. Im Falle der Pneumokokkenimpfempfehlung wurden die Bewertungen in der wissenschaftlichen Begründung dargelegt (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/39_23.pdf?__blob=publicationFile), in der EtD Tabelle wurden keine Kreuzchen gesetzt. Die Publikation der wissenschaftlichen Begründung bzw. die ihr im Dokument vorangestellte Impfempfehlung ist entscheidend. Die Zurverfügungstellung zusätzlicher Materialien im Anhang (wie die EtD Tabelle oder weitere Dokumente des Reviews) macht die STIKO aus Transparenzgründen. Sie ist formal nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen