Aktuell Berechnungsmethode für den Hartz4 Satz

In der BPK vom 19.August.2020 wurde auf einen Auszug der Nachfrage von Herr Jung "Können sie nochmal begründen warum sie ihre Berechnungsmethode, die alle Sozialverbände, ich hab mal gekuckt, wirklich alle Sozialverbände ablehnen und sie auffordern eine grundlegend neue Berechnungsmethode anzuwenden, die Transparent und Nachprüfbar ist.", betont das die Berechnungsmethode Transparent ist

Deswegen würde ich gerne das sie mir alle Unterlagen zu der aktuellen Berechnungsmethode zukommen lassen. Insbesondere Interessiert mich die "Aufteilung" des Satzes bzw. wie viel für welche Kategorien oder Ausgaben in der Methode angesetzt werden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der BPK vom 19.A…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Aktuell Berechnungsmethode für den Hartz4 Satz [#195780]
Datum
22. August 2020 13:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der BPK vom 19.August.2020 wurde auf einen Auszug der Nachfrage von Herr Jung "Können sie nochmal begründen warum sie ihre Berechnungsmethode, die alle Sozialverbände, ich hab mal gekuckt, wirklich alle Sozialverbände ablehnen und sie auffordern eine grundlegend neue Berechnungsmethode anzuwenden, die Transparent und Nachprüfbar ist.", betont das die Berechnungsmethode Transparent ist Deswegen würde ich gerne das sie mir alle Unterlagen zu der aktuellen Berechnungsmethode zukommen lassen. Insbesondere Interessiert mich die "Aufteilung" des Satzes bzw. wie viel für welche Kategorien oder Ausgaben in der Methode angesetzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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