aktuell Definition "Made in Germany"?"?

Um Klarheit zu haben, würde ich gerne wissen, wie der Begriff "Made in Germany " definiert wird? Ich vermute nämlich nicht so wie im gesellschaftlichen Bewusstsein vorherrschend. Ich meine also tatsächliche Definition des Begriffs, der sich ja auf Wirtschaft, also Handelsrecht schätze ich und Verbraucherbewusstsein richtet. Und haben Sie eine historische Darstellung der Wandlung dieses Begriffs vom Ursprung bis heute?
Vielen Dank

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  • Datum
    1. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um Klarheit zu haben, würde ich gern…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktuell Definition "Made in Germany"?"? [#304719]
Datum
1. April 2024 17:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um Klarheit zu haben, würde ich gerne wissen, wie der Begriff "Made in Germany " definiert wird? Ich vermute nämlich nicht so wie im gesellschaftlichen Bewusstsein vorherrschend. Ich meine also tatsächliche Definition des Begriffs, der sich ja auf Wirtschaft, also Handelsrecht schätze ich und Verbraucherbewusstsein richtet. Und haben Sie eine historische Darstellung der Wandlung dieses Begriffs vom Ursprung bis heute? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304719/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 01.04.2024, deren Eingang im Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: aktuell Definition "Made in Germany"?"? [#304719]
Datum
23. April 2024 14:30
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 01.04.2024, deren Eingang im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wir gerne bestätigen. Sie fragen unter Berufung auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) bzw. das Umweltinformationsgesetz (UIG), wie der Begriff "Made in Germany " definiert wird und ob wir eine historische Darstellung der Wandlung dieses Begriffs vom Ursprung bis heute haben. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im BMWK vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne durch Verweis auf die entsprechenden Ausführungen auf dem Deutschland-Portal „deutschland.de“ (vgl. https://www.deutschland.de/de/topic/wirtschaft/made-in-germany-woher-es-kommt-und-was-es-bedeutet). Hier erfahren Sie mehr zur Bedeutung und Geschichte zum Begriff „Made in Germany“. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 3 Absatz 1 UIG bzw. § 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen