Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden

möglichst in maschinenlesbarer / strukturierter Form wie einer Tabelle oder Datensätzen, die von Ihnen für http://www.justizadressen.nrw.de/ vorgehaltenen Informationen über die aktuellen Anschriften der Gerichte und Justizbehörden.

Antwort verspätet

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  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: möglichst in m…
An Oberlandesgericht Stuttgart Details
Von
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Betreff
Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden [#261909]
Datum
28. Oktober 2022 23:27
An
Oberlandesgericht Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
möglichst in maschinenlesbarer / strukturierter Form wie einer Tabelle oder Datensätzen, die von Ihnen für http://www.justizadressen.nrw.de/ vorgehaltenen Informationen über die aktuellen Anschriften der Gerichte und Justizbehörden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261909/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an das IuK-Fachzentrum weitergele…
Von
Oberlandesgericht Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden [#261909]
Datum
2. November 2022 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an das IuK-Fachzentrum weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an den Einträgen, die in der Adressdatenban…
Von
Oberlandesgericht Stuttgart
Betreff
WG: EXTERN Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden [#261909]
Datum
25. November 2022 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an den Einträgen, die in der Adressdatenbank enthalten und über den von Ihnen genannten Hyperlink "http://www.justizadressen.nrw.de/" abrufbar sind. Sehr gerne übermitteln wir Ihnen mit anliegendem Dokument die gewünschten und vorgehaltenen Daten in elektronischer Form. Zum besseren Verständnis des Dokuments wollen wir darauf hinweisen, dass das Dokument aus drei Blöcken zu je 71 Seiten besteht; jeder Block (Seite 1-71, 72-142 und 143-213) beginnt jeweils in Zeile 1. Mit der vorliegenden Auskunft dürfen wir annehmen, dass Ihr Auskunftsbegehren erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung der Liste als PDF-Datei. Sie sieht schon schön aus. …
An Oberlandesgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden [#261909]
Datum
26. November 2022 04:39
An
Oberlandesgericht Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung der Liste als PDF-Datei. Sie sieht schon schön aus. Jedoch, um dies auch automatisch verarbeiten zu können, wird sie als Tabellendatei (z.B. Exceldatei) benötigt. Daher bitte ich Sie darum, hier diese Liste auch als Excel-Datei zur Verfügung zu stellen. Vielen und Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261909/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Oberlandesgericht Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> dem Informationsanspruch haben wir durch Bereitstellung eines Dokuments m…
Von
Oberlandesgericht Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN AW: WG: EXTERN Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden [#261909]
Datum
29. Dezember 2022 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> dem Informationsanspruch haben wir durch Bereitstellung eines Dokuments mit allen vorhandenen Informationen in einem gängigen Dateiformat entsprochen. Die Daten wurden in Tabellenform vorgelegt und können elektronisch weiterverarbeitet werden, insbesondere kann aus der Tabelle uneingeschränkt gedruckt und kopiert werden, sodass Daten ganz oder teilweise auch in andere Dokumente, etwa Excel-Tabellen, übertragen werden können. Ein Anspruch auf Auskunftserteilung durch Bereitstellung der Informationen in einem bestimmten Dateiformat oder mit einer bestimmten Verarbeitungslogik besteht nicht. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir die von Ihnen gewünschte Excel-Datei für Sie nicht anfertigen können, zumal diese infolge eines dann vorhandenen Leistungsschutzrechts ohnehin dem Anspruch auf Informationszugang entzogen wäre (§ 6 LIFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden“ vom 28.10.20…
An Oberlandesgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: WG: EXTERN Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden [#261909]
Datum
31. Dezember 2022 12:11
An
Oberlandesgericht Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden“ vom 28.10.2022 (#261909) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Ein Verweis auf § 6 LIFG, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie damals die Liste als Excel-Datei schon - und zwar nach Inkrafttreten der DSGVO - zur Verfügung gestellt hatten (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/adressverzeichnis-der-justiz/ ), ist stets problematisch und darf nicht als Grund einer Ausrede sein. Sie werden daher aufgefordert, die Excel-Datei zur Verfügung zu stellen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden“ [#261909]
Datum
20. April 2023 23:44
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261909/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die vom OLG Stuttgart übermittelte Liste im PDF-Format, die in den seltensten Fällen (hier leider auch nicht) maschinenlesbar ist. Also sie ist so strukturiert, dass sie keine automatisiertes Lesen und Verarbeiten zulässt. Da diese PDF-Datei offensichtlich aus einer Excel-Datei erzeugt wurde, ist davon auszugehen, dass sich die Behörde über die Excel-Datei auch verfügt. Daher ist es weder nachvollziehbar noch rechtmäßig, dies vorzuenthalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 261909.pdf - 2022-11-25_1-adresslistegerichtestand20221123.pdf Anfragenr: 261909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261909/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, nach Rücksprache mit einem IT-Sachverständiger gebe ich seine Stellungnahme ab: "Die Behauptung d…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden“ [#261909]
Datum
26. Mai 2023 13:54
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Rücksprache mit einem IT-Sachverständiger gebe ich seine Stellungnahme ab: "Die Behauptung des zuständigen OLG Stuttgart, dass es keine Excel-Tabelle oder eine andere Datenbank in einem Dateiformat gäbe, was eine Automatisierung ermöglicht, scheint keine wahrheitsentsprechende Aussage zu sein. Denn eine solche PDF-Datei wird erzeug aus einer VORHANDENEN Excel- oder anderen Tabellen-Datensatz, die BEREITS ERSTELLT WURDE, also betone ich noch einmal: EXISTIERT BEREITS. Nur daraus kann die PDF generiert werden. Die „Rohdaten“ sind das, woraus es möglich ist, ein solches PDF zu erstellen. Ohne Rohdaten, a PDF-Datei kann auch nicht erstellt werden." Daraus folgt, dass die Rohdaten bereits existieren, und somit hat die Öffentlichkeit doch einen Anspruch, diese zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261909/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden“ vom 28.10.20…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
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Betreff
AW: EXTERN: AW: Vermittlung bei Anfrage „Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden“ [#261909]
Datum
23. November 2023 07:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Anschriften der Gerichte und Justizbehörden“ vom 28.10.2022 (#261909) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 357 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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