aktuelle Aushänge im Gebäude der Stadtverwaltung Mainz im pdf-Format o.ä.

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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2014
  • Frist
    31. Oktober 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuelle Aus…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktuelle Aushänge im Gebäude der Stadtverwaltung Mainz im pdf-Format o.ä. [#7625]
Datum
27. September 2014 12:27
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Aushänge im Gebäude der Stadtverwaltung Mainz im pdf-Format o.ä.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "aktuelle Aushänge im Gebäude der Stadtver…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: aktuelle Aushänge im Gebäude der Stadtverwaltung Mainz im pdf-Format o.ä. [#7625]
Datum
31. Oktober 2014 00:00
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "aktuelle Aushänge im Gebäude der Stadtverwaltung Mainz im pdf-Format o.ä." vom 27.09.2014 (#7625) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>