Aktuelle Bereichsanweisung Traditionspflege im Heer

Der aktuelle Bereichsanweisung "Weigeweiser" Traditionspflege im Heer (AZ vermutlich D1-2650/0-1350)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2021
  • Frist
    11. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der aktuelle Bere…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aktuelle Bereichsanweisung Traditionspflege im Heer [#232647]
Datum
9. November 2021 13:47
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der aktuelle Bereichsanweisung "Weigeweiser" Traditionspflege im Heer (AZ vermutlich D1-2650/0-1350)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 232647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232647/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V8 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Novem…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Aktuelle Bereichsanweisung Traditionspflege im Heer [#232647]
Datum
9. November 2021 14:39
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V8 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. November 2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 9. November 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V8 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V8 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Novemb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Aktuelle Bereichsanweisung Traditionspflege im Heer [#232647]
Datum
10. Dezember 2021 18:55
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V8 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. November 2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 9. November 2021 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V8 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Novem…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Aktuelle Bereichsanweisung Traditionspflege im Heer [#232647]
Datum
22. Dezember 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V8 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. November 2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 9. November 2021 (Bezug), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an, da interne Prüfungen und Abstimmungen erforderlich sind und zudem urlaubsbedingte Abwesenheiten bestehen. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V8 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Novem…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Aktuelle Bereichsanweisung Traditionspflege im Heer [#232647]
Datum
8. Februar 2022 18:13
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V8 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. November 2021 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 9. November 2021 (Bezug). Ihrer Anfrage entsprechend übersende ich Ihnen die Regelung "Bereichsvorschrift D-2650/0-1350 "Traditionspflege im Heer". Die Regelung wurde im Dezember 2021 außer Kraft gesetzt. Eine Nachfolgeregelung befindet sich in Erstellung. Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind und entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen

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