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Aktuelle Bewilligungsfähige Preise vom Märkischen Kreis, sowie Übersicht der Art der Preisermittlung sowohl für Erstausstattung - Wohnung - als auch Erstausstattung - Baby

Hiermit beantrage,und bitte ich Sie mir zu folgenden Themen eine Entsprechende Übersicht zuzusenden.
1. Aktuelle Preisliste (2016) für Erstausstattung - Wohnung
Aktuelle Preisliste (2016) für Erstausstattung - Baby

2. Aktuelle Übersicht zur Art der Preisermittlung für obig benannte Themen

Herzlichen Dank im voraus für ihre Mühe

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Bewilligungsfähige Preise vom Märkischen Kreis, sowie Übersicht der Art der Preisermittlung sowohl für Erstausstattung - Wohnung - als auch Erstausstattung - Baby [#15490]
Datum
10. Februar 2016 17:53
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage,und bitte ich Sie mir zu folgenden Themen eine Entsprechende Übersicht zuzusenden. 1. Aktuelle Preisliste (2016) für Erstausstattung - Wohnung Aktuelle Preisliste (2016) für Erstausstattung - Baby 2. Aktuelle Übersicht zur Art der Preisermittlung für obig benannte Themen Herzlichen Dank im voraus für ihre Mühe
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 10.02.2016 Sehr geehrtAntragstell…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 10.02.2016
Datum
12. Februar 2016 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zu Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II. Eine Übersendung des Komplettvorgangs einschließlich der Unterlagen zur Erhebung ist leider aus technischen Gründen nicht möglich. Gerne stelle ich Ihnen den Vorgang als Kopie zur Verfügung, wenn Sie mir Ihre Postanschrift mitteilen, ggfls. fallen dann auch Gebühren an. Die konkreten Kosten teile ich Ihnen dann selbstverständlich vorher mit. Alternativ können Sie die Unterlagen auch gerne persönlich hier einsehen. Richtwerte für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II wurden nicht fest gelegt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.